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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
(03-07-2020, 11:50)Arrico schrieb: Sich dann eben anderswo bedienen.

"Nur bedient" hat sich ja auch deine Ex. Sie hat jetzt das offenbar von ihr so dringend gewünschte Kind. Persönlicher Wunsch erfüllt. Der Rest, naja... war ja "nur bedient".

Mit neuen rechtlichen Kindern machst du eine kalte Adoption unter Umgehung des dafür vorgesehenen legalen Weges in § 1741 BGB ff. Du schädigst damit auch Dritte, z.B. deine leiblichen Kinder, deren Erbe du verminderst. Sollte die Mutter morgen vom Bus überfahren werden oder sonst was passieren, kommen Verwicklungen und Pflichten auf dich zu, mit denen du nicht gerechnet hast. Alle Risiken liegen dann auch auf deiner Seite. Dazu brauchts nicht viel, um die auszulösen. Zu viel Stress reicht zum Beispiel, weggefallenes Einkommen.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von p__ - 03-07-2020, 12:12

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