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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#99
(03-07-2020, 10:41)Arrico schrieb: Seit Montag bin ich nun nicht mehr zeugungsfähig

Ein Risiko weniger, aber denk dran, dass es eine Reihe übler und immer schlechter behandlungsfähiger Krankheiten gibt, die man sich trotzdem holen kann. Besonders, wenn man sich sorglos verhält, schliesslich gibts ja "kein" Risiko mehr...

Jetzt also doch Beistandschaft. Unter diesen Voraussetzung nicht das Schlechteste. Schafft Distanz. Inhaltlich wusstest du ja alles schon. Bezüglich des Vaterschaftstests hätte ich ihr gesagt, dass du selbstverständlich weisst, dass du auf Vaterschaftsanerkennung verklagt werden kannst, aber dass es doch im Sinne von Streit-, Kosten- und Verzögerungsvermeidung für alle Beteiligten das Beste wäre, wenn Frau Jugendamts-Prusselius der Ex vorschlägt, dem privaten Test schnell und für sie kostenlos zu machen. Wenn es so sicher sei, dass du der Vater bist, dann gibt es ja auch keinen Grund, sich dem zu versperren und mutwillig Kosten zu produzieren. Ängste, dass du den Test irgendwie manipuliertst seien lächerlicher Verfolgungswahn, denn sie habe ja eben selber gesagt dass sie trotzdem sofort klagen könne. Wozu etwas manipulieren, um damit höhere Kosten zu verursachen?

Deine Ex, sie hangelt sich wie erwartet an deinen sozialen Kontakten entlang. Gemäss §1685 BGB haben Grosseltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Achtung: Sie haben das Recht, aber nicht die Pflicht. Die Ex kann also rein gar nix einklagen. Fall doch nicht immer auf jeden Hirnfurz dieser Gestörten herein.

Vaterschaftsanerkennung für deine Lesbenfreundin ist wohl eher ein Witz. Du willst schon wieder weisser Ritter sein. Soll sie doch ihre Freundin heiraten. Ausserdem nochmal: Das hat überhaupt nichts mit Vertrauen zu tun. Wenns bei deiner Freundin mal schiefgeht und sie Geld vom Staat beantragt, hat sie gar nicht die Wahl, dich draussen zu halten. Der Staat treibt das ein! Und dann noch die Erbberechtigung... nun bist du mitten im vielleicht grössten Schlamassel deines Lebens und willst dir noch mehr derartiges Zeug aufladen.

Eine ernste Möglichkeit wäre das, wenn du sowieso unwiderruflich pleite bist. Dann kann passieren was will, alle Gläubiger werden abfallen wie die Zecken an einem blutleeren Wirt.

Zitat:Falls ich den Unterhalt überweisen muss- ist es legitim, als Betreff "Unterhalt für nie gewollte Tochter" anzugeben?

Kannst du, es ist irrelevant. Symbolismus ohne wirksamen Inhalt. Bei einer Beistandschaft geht dein Geld ans Jugendamt, das reicht es an die Ex weiter. Die kriegt das gar nicht mit. Mach dir lieber mit dem Jugendamt etwas Spass. Ich habe die immer mit Lust beleidigt. Natürlich nicht strafrechtlich relevant, sondern mit Bemerkungen "Haben sie ihren Laden nicht im Griff?", "Wenn man so wenig Ahnung hat wie sie, sollten sie mal dringend über einen Berufswechsel nachdenken". Ist zwar auch egal, macht aber manchmal Spass.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von p__ - 03-07-2020, 11:03

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