20-06-2020, 17:55
Erstmal gilt deutsches Recht.
Jedenfalls vor einigen Jahren gab es in Italien keinen Betreuungsunterhalt. Wenn sie wegzieht, bekommt sie nur Kindesunterhalt. Kann aber sein, dass da auch Italien mittlerweile was eingeführt wurde.
Antworte, dass du gerne bereit bist, die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt zu unterzeichnen, aber vorher einen Vaterschaftstest machen möchstest, den du bezahlst. Und dass sie dir erklären sollen, wie die Umgangspflicht mit einem ungeborenen Kind aussehen soll.
Jedenfalls vor einigen Jahren gab es in Italien keinen Betreuungsunterhalt. Wenn sie wegzieht, bekommt sie nur Kindesunterhalt. Kann aber sein, dass da auch Italien mittlerweile was eingeführt wurde.
Antworte, dass du gerne bereit bist, die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt zu unterzeichnen, aber vorher einen Vaterschaftstest machen möchstest, den du bezahlst. Und dass sie dir erklären sollen, wie die Umgangspflicht mit einem ungeborenen Kind aussehen soll.