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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#51
(20-06-2020, 20:16)Arrico schrieb: Wenn sie mir also so richtig eine reinwürgen will- bleibt sie mit dem Kind erstmal hier, weil der UH hier erträglicher ist und lässt das Kind dann mit 18 von Italien aus die Entschädigung titulieren. Anzunehmen, dass sie das nicht weiß oder dem Kind da nicht nen Floh ins Ohr setzen wird, wäre wohl naiv..

Das sind weit ausgreifende Phantasien in die ferne Zukunft hinein (dass du mit Ende 60 gar nicht mehr lebst es ebenso ein Risiko), deren Risiken und Grundlagen sehr schwach sind. Die Gegenwart ist ungleich wichtiger, schon in wenigen Monaten könnte es zu ziemlichen Veränderungen bei dir kommen. Darauf musst du dich vorbereiten. Deine Leistungsfähigkeit bemisst sich nach den letzten 12 Monaten zum Zeitpunkt der ersten berechtigten Auskunftsforderung. Wenn dir einkommenssenkende Massnahmen offen stehen wie ich sie schon erwähnt habe, dann los.
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#52
(21-06-2020, 09:22)p__ schrieb: Wenn dir einkommenssenkende Massnahmen offen stehen wie ich sie schon erwähnt habe, dann los.
Nichts ist wichtiger, als so früh wie möglich die Neuausrichtung auf das Leben als Unterhaltspflichtiger einzuleiten. Die allermeisten Zahlesel verlieren zuviel Zeit in dieser Anfangsphase bis sie feststellen, dass die Schlangengrube des Familienrechts für sie nichts weiter bereit hält außer Demütigung, Zwang und Ausbeutung.

@Arrico: deine Fairness ist das größte Hindernis für dich und die schärfste Waffe dieser Unterhaltserpresserin. Aber Du schuldest ihr nichts. Nochmal: Du schuldest ihr nichts! Sie wollte das Kind haben, dann ist das ist zu 100% ihr Problem. Sie hat dich hintergangen und jetzt spielt sie mit dem gesamten Helfersystem auf der Klaviatur deines Gewissens und deines Verantwortungsbewusstseins. Lass dich nicht verar***en! Nutze jede erdenkliche Möglichkeit, dich und deine Finanzen zu schützen. Sie hat kein Recht darauf, dich wegen ihres Kinderwunsches und - seien wir ehrlich - ihrer Faulheit für den Rest deines Erwerbslebens zu versklaven. So ist es.

VM Cool

PS. Ich wurde schon zweimal von Kollegen von dir "bearbeitet", um meiner Ex einen Gefallen zu tun. Der Letzte fragte mich, ob ich dächte, dass es ihm Spaß macht, "Familien auseinanderzureißen". Augen auf bei der Berufswahl, sage ich nur...
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#53
(21-06-2020, 12:16)Vater Morgana schrieb: PS. Ich wurde schon zweimal von Kollegen von dir "bearbeitet", um meiner Ex einen Gefallen zu tun. Der Letzte fragte mich, ob ich dächte, dass es ihm Spaß macht, "Familien auseinanderzureißen". Augen auf bei der Berufswahl, sage ich nur...

Das ist logisch. Man kann diesen Beruf wohl nur ausüben, wenn man die rote Pille nie geschluckt hat. Wenn es dann zerbricht, wird es oft besonders heftig. Darüber gibts sogar oberflächliche Untersuchungen: https://www.bayerische-staatszeitung.de/...opPosition
oder sowas: https://www.ovb-online.de/weltspiegel/ba...38984.html
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft...01398.html
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#54
(21-06-2020, 12:25)p__ schrieb: Das ist logisch. Man kann diesen Beruf wohl nur ausüben, wenn man die rote Pille nie geschluckt hat. Wenn es dann zerbricht, wird es oft besonders heftig. 

Ja. Die Idee hatte ich tatsächlich auch kurzfristig. Waffe mit und Ende. Mein Glück ist, dass ich die Kinder habe, denen ich sowas nicht antun könnte.

(21-06-2020, 12:16)Vater Morgana schrieb: @Arrico: deine Fairness ist das größte Hindernis für dich und die schärfste Waffe dieser Unterhaltserpresserin. Aber Du schuldest ihr nichts. Nochmal: Du schuldest ihr nichts! Sie wollte das Kind haben, dann ist das ist zu 100% ihr Problem. Sie hat dich hintergangen und jetzt spielt sie mit dem gesamten Helfersystem auf der Klaviatur deines Gewissens und deines Verantwortungsbewusstseins. Lass dich nicht verar***en! Nutze jede erdenkliche Möglichkeit, dich und deine Finanzen zu schützen. Sie hat kein Recht darauf, dich wegen ihres Kinderwunsches und - seien wir ehrlich - ihrer Faulheit für den Rest deines Erwerbslebens zu versklaven. So ist es.

Der Gedanke tut mir gut. Danke dir! Moralkeule klar- es steht ja eben ein unschuldiges Kind dazwischen. Trotzdem Erleichterung pur hier. Statt Verurteilung Zuspruch und Männer die ähnliches erlebt haben.
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#55
(21-06-2020, 09:22)p__ schrieb: Das sind weit ausgreifende Phantasien in die ferne Zukunft hinein (dass du mit Ende 60 gar nicht mehr lebst es ebenso ein Risiko), deren Risiken und Grundlagen sehr schwach sind. Die Gegenwart ist ungleich wichtiger, schon in wenigen Monaten könnte es zu ziemlichen Veränderungen bei dir kommen. Darauf musst du dich vorbereiten. Deine Leistungsfähigkeit bemisst sich nach den letzten 12 Monaten zum Zeitpunkt der ersten berechtigten Auskunftsforderung. Wenn dir einkommenssenkende Massnahmen offen stehen wie ich sie schon erwähnt habe, dann los.

Hast ja recht... 
Konkrete Fragen: Meine Eigentumswohnung, gekauft in der Ehe und gedacht als Altersvorsorge, hatte vor 15 Jahren 170.000 gekostet und ist abbezahlt seit 2017. Läuft alles auf mich. Meine Exfrau bewohnt unser altes gemeinsames Haus, was sie aber von ihrer Oma geerbt hat.  War uns damals bequem so- sie hat alles behalten, ich bin ausgezogen in die Wohnung, Mietern auf Eigenbedarf gekündigt, und habe mich dort allein ganz neu eingerichtet, dafür eben einige Monate lang wenig Unterhalt. Der wurde aber auch nie tituliert, da wir uns immer einig waren.
Inwieweit zählt die Immobilie als mein Eigentum, wenn wir zum Zeitpunkt des Erwerbs verheiratet waren? Ist sie auch beteiligt?
Kann ich die Wohnung unseren Kindern überschreiben/ Schenkung etc? Spielt das überhaupt eine Rolle beim Unterhalt für Ex und Kind? 

Nochmals vielen Dank Euch allen!!!!!
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#56
(21-06-2020, 18:21)Arrico schrieb:
(21-06-2020, 12:25)p__ schrieb: Das ist logisch. Man kann diesen Beruf wohl nur ausüben, wenn man die rote Pille nie geschluckt hat. Wenn es dann zerbricht, wird es oft besonders heftig. 

Ja. Die Idee hatte ich tatsächlich auch kurzfristig. Waffe mit und Ende. Mein Glück ist, dass ich die Kinder habe, denen ich sowas nicht antun könnte.

Tja, das schlimme ist ja, das Du damit eher wieder frei wärst als wie mit dem Unterhalts(un)recht. Finde den Fehler..............
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#57
(21-06-2020, 19:13)Arrico schrieb: Inwieweit zählt die Immobilie als mein Eigentum, wenn wir zum Zeitpunkt des Erwerbs verheiratet waren?

Die Scheidung ist lange durch, an den Eigentumsverhältnissen jetzt ist nichts mehr zu ändern. Die Wohnung den Kindern schenken hat viele Fussangeln, das solltest du auf die Liste setzen falls du bald zu einem Anwalt gehen willst.

Insgesamt ist da noch viel in der Schwebe. Es kann auch sein, dass im ersten Jahr der Betreuungsunterhalt noch niedriger ist. Es kommt drauf an, wie sie das mit dem Elterngeld macht. Teilweise senkt das den Unterhaltsanspruch. Da gibts aber auch blöde Tricks, um das Maximus herauszuholen und trotzdem dich bis zum Selbstbehalt abzukassieren. Möchte ich hier nicht öffentlich schildern. Du kannst dich eh nicht dagegen wehren, wenn sie das macht.
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#58
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Leider nein. Die Große ist 22, wie ich zur Polizei gegangen, allerdings samt Abitur in den gehobenen Dienst- sie verdient mehr als ich...[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Der Mittlere ist 18, diesen Sommer mit der Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker fertig und wird übernommen. [/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Die Jüngste ist auch schon 15, in der 10ten Klasse auf dem Gymnasium. Falls sie studieren gehen sollte, bleibt vielleich[/font]


[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]@arrico: hast du die 15jährige dann auf deiner bescheinigung f. den mindestbehalt drauf!!!! wichtig!!!! deine ex-frau auch??? mach hin,[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]das hilft unheimlich! wenn das KIge für die 15 jährige noch auf dein konto fließen könnte...erhöht sich das um den betrag, dann gibts[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]es ihr halt...aber der selbstbehalt ist dann eben höher!!! [/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ich schlage vor, daß p seinen namen in porakel ändert.... Wink[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]bb[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]netlover[/font]
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#59
(22-06-2020, 13:42)netlover schrieb: [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]@arrico: hast du die 15jährige dann auf deiner bescheinigung f. den mindestbehalt drauf!!!! wichtig!!!! deine ex-frau auch??? mach hin,[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]das hilft unheimlich! wenn das KIge für die 15 jährige noch auf dein konto fließen könnte...erhöht sich das um den betrag, dann gibts[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]es ihr halt...aber der selbstbehalt ist dann eben höher!!! [/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ich schlage vor, daß p seinen namen in porakel ändert.... Wink[/font]

Hey und danke nochmal !
KiGe fließt aufs Konto der Tochter selbst.  Ist das gut oder schlecht ? 
Bescheinigung für Selbstbehalt? Wo bekommt man die her?

(21-06-2020, 22:21)p__ schrieb:  

Die Scheidung ist lange durch, an den Eigentumsverhältnissen jetzt ist nichts mehr zu ändern. Die Wohnung den Kindern schenken hat viele Fussangeln, das solltest du auf die Liste setzen falls du bald zu einem Anwalt gehen willst.

Huhu, p_orakel fände ich auch super, tolle Auskünfte. Oder in Anbetracht der zweideutigen Orakelsprüche vlt besser besser Postradamus! Super informative Beiträge von dir! Chapeau! 

Anwalt- würdest sofort empfehlen? Mein Plan bisher- ihre Schreiben ignorieren und erst Geld für Rechtsbeistand ausgeben, falls ich vors Gericht zitiert werde.

(21-06-2020, 19:44)Gast1969 schrieb:  

Tja, das schlimme ist ja, das Du damit eher wieder frei wärst als wie mit dem Unterhalts(un)recht. Finde den Fehler..............

Den habe ich gefunden aber sowas von. Gibts denn so wirklich gar nichts an Petitionen etc für die Männerwelt? Hab in meinem Bekanntenkteis sogar Frauen/Freundinnen und Partnerinnen von Freunden, die sagen, Opt-Out ist die einzige gerechte Lösung und Selbstbehalt ist viel zu niedrig. Sogar ne alleinerziehende, die meint, statt Unterhalt wäre ihr lieber, es gäbe einigermaßen erschwingliche Ganztagesbetreuung für ihren 2 jährigen, sodass sie voll arbeiten gehen könnte. 
Das ganze ist mit dem gesunden Menschenverstand doch nicht mehr vereinbar.
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#60
Einen Anwalt brauchst du tatsächlich erst bei einer Klage gegen dich oder von dir. In der jetzigen Phase wäre ein Grund, der für einen Anwalt spricht, die Distanz, die er herstellt. Es geht nichts an dich, sondern erst an deinen Anwalt und du schreibst nicht mehr, sondern der Anwalt. Das ist freilich eine teure Distanz, aber in aufgeheizten Situationen kann es das wert sein.

"Petition für die Männerwelt"... süss :-) Du bist immer noch voll und ganz von der blauen Pille beherrscht und sehr weit weg von der roten Pille. In diesem Land kannst du schon froh sein, wenn die Verschärfungen und Erhöhungen für Männer nur hoch ausfallen und nicht riesig hoch. Was glaubst du, wieviele Petitionen schon die Zeit ihrer Zeichner verschwendet haben und was das bewirkt hat?

Zitat:es gäbe einigermaßen erschwingliche Ganztagesbetreuung für ihren 2 jährigen, sodass sie voll arbeiten gehen könnte.

Bei näherer Betrachtung meist eine Lüge. Viele Väter, (auch ich habe das getan) bieten der Ex schriftlich und amtlich vollen Einsatz bei der Mitbetreuung an. Das wird abgelehnt, "ich geb doch mein Kind nicht her". Klar, dann wäre auch der Unterhalt weg und ein paar Sachen mehr und das geht ja gar nicht für die Damen. Das Vater kann das nicht? Ich habe schon im ersten Jahr das Kind gemeinsam mit der Mutter betreut. Sie war weg, machte Kurse, ich hatte dann das Kind allein. Nach der Trennung ging das dann nicht mehr, sie wollte lieber Opfer sein.

Übrigens haben wir einen gesetzlichen Betreuungsanspruch ab 12 Monaten Kinderalter. Ja, nicht ganztägig, aber immerhin. Bis 12 oder 24 Monate (je nach gewähltem Modell) gibts Elterngeld. Ist das Einkommen wegen Teilzeit knapp, gibts ausserdem Kinderzuschlag und Wohngeld. Alles ziemlich gut ausgepolstert. Was noch? Sich die Kinder gleich erwachsen anliefern lassen?

Vor ein paar Jahren lag der Betreuungsanspruch bei Kindesalter 3. Zeitgleich mit der Senkung auf ein Jahr hat man den Betreuungsunterhalt von drei Jahren auf mindestens drei Jahre ausgeweitet. Dazu den Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt gesenkt und die Gerichte haben angefangen, Tatbestände zu erfinden in denen sogar länger bezahlt werden muss wie bei Ehegattenunterhalt. Der kennt nämlich Verwirkungsgründe und Betreuungsunterhalt nicht! Ein Witz. Auf Kosten von uns.

DAS ist die Sprache, die der liebe Staat und die Juristen mit uns spricht.
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#61
Hallo Arrico,

ich würde dir empfehlen sich rechtzeitig nach einem fähigen Anwalt umzuschauen und sich auf den Krieg vorzubereiten. Ansonsten kommst du unter Zeitdruck was nie gut ist. Das mit der Wohnung ist z. B. was, wo du zwingend eine fundierte Beratung benötigst. 

Des weiteren würde ich ab sofort mein ganzes Vermögen schrittweise in Bargeld und Gold/Silber umwandeln, also unsichtbar machen.

Wir sind alle in einem Krieg. Ein Krieg den wir nie wollten und den wir auch nicht angefangen haben. Dazu kommt dass wir den Krige verlieren werden egal was wir machen. Das musst du dir klar machen. Unsere Vorfahren lagen auf den Schlachtfeldern in Frankreich, Flandern oder Russland, wir werden halt subtiler bekämpft. Mit oftmals genauso grausamen Folgen für die Psyche und die Gesundheit.

Grüße

Lullaby
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#62
(24-06-2020, 10:16)p__ schrieb: "Petition für die Männerwelt"... süss :-) Du bist immer noch voll und ganz von der blauen Pille beherrscht und sehr weit weg von der roten Pille. In diesem Land kannst du schon froh sein, wenn die Verschärfungen und Erhöhungen für Männer nur hoch ausfallen und nicht riesig hoch. 

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin ...Muss gerade an meine Zeit als "Jungspund" denken...

Anmerkung: "Man kämpft nicht gegen Amerika und Russland gleichzeitig, sondern man bringt beide Staaten dazu, gegeneinander zu kämpfen und sich gegenseitig zu vernichten."
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#63
@arrico: dann mach mit deiner tochter einen deal...daß das kindergeld auf dein konto fließt, du es ihr aber überweist.

der zugang des kindergeldes auf dein konto, erhöht den pfändungsfreibetrag um ca 300 eur. mach mit deiner exfrau
einen deal...verpflichte dich nachehevertraglich zu einem unterhalt von eur xxx,-- - dieser wird dann auch in den 
pfändungsfreien betrag eingerechtnet. ob du ihn zahlst oder nicht...steht auf einem andren blatt. ich würde jetzt
schon ein p-konto einrichten, eben mit diesen prämissen 1. tochter * 2. ex-eheweib!

evtl. sogar noch hälftig kommende sonderbedarfe rechnersich einfließen lassen. ob du es zahlst oder nicht...who cares...

bei fragen: schreiben sie eine email an die pn....

bb
netlover
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#64
Hallo ihr treuen Helfer, p__, Lullaby, Arminius, netlover ! Und alle anderen, eine tolle Stütze habe ich hier !

Update: Heute um 13 Uhr ist meine Tochter 7 Wochen zu früh zur Welt gekommen. 
Angerufen hat vor einer Stunde die große Tochter der Ex- öffentlichkeitswirksam bei mir auf Arbeit. Mit den Worten: Hallo, ich muss bitte Herrn soundso sprechen, er ist vor einer Stunde Papa geworden!" 

Unfassbar.

Alle wissen Bescheid. Mir wurde sogar ein "Vaterbier" nach Dienstende angeboten von unseren Auszubildenen.

Jemand einen Ratschlag ?

Ich will weder das Bier noch einen Beusch im Krankenhaus.  Momentan totaler Blackout. Was mache ich ?
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#65
(26-06-2020, 16:29)Arrico schrieb: Was mache ich ?

Erstmal gar nichts...KÜHLEN Kopf bewahren !

Wusste die in der Dienststelle das Du Vater wirst ? Wenn ja "LÄCHELN"...wenn nicht nicht weiter darauf eingehen...

Aus welcher Region Italiens kommt deine Ex...Habe "Familiär" auch viel mit Italien zu tun.
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#66
(26-06-2020, 17:33)Arminius schrieb:
(26-06-2020, 16:29)Arrico schrieb: Was mache ich ?

Erstmal gar nichts...KÜHLEN Kopf bewahren !

Wusste die in der Dienststelle das Du Vater wirst ? Wenn ja "LÄCHELN"...wenn nicht nicht weiter darauf eingehen...

Aus welcher Region Italiens kommt deine Ex...Habe "Familiär" auch viel mit Italien zu tun.

Nein, das wusste niemand. 
Sind aus der Lombardei... Ändert das was, woher sie kommen ?
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#67
Ich habe die Erfahrung gemacht (italienische community) das die aus den südlichen Regionen Sizilien, Neapel, Sardinien...ect es ohne Gericht klären (da wird gegen den EX nicht so schnell alles abgefeuert. Das steht die Harmony im Vordergrund.

Lombardei...ehrlich gesagt keine Ahnung....

Also kühlen Kopf bewahren und erstmal nichts weiter unternehmen...

Es wurde Dir ja schon mitgeteilt was Du zu tun hast...halte dich dran.

Solltest du nach italienischen Recht belangt werden gibt es in Südtirol Avvocato die dich auch auf deutsch vertreten.
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#68
Vergiss mal das italienische Recht ganz schnell, Du lebst in DE, die Olle lebt in DE und Kind ist in DE auf die Welt gekommen. 1:0 schon mal fuer die Olle wg. Anruf auf der Dienststellen. Hatte ich ja schon in vorherigen Beitraegen geschrieben, sprich mit Deinen Vorgesetzten und weih die ein. Lies bitte meine vorherigen Beitraege wg. Falschbeschuldigungen etc. Wenn es nicht dazu kommt, umso besser aber bereite Dich und Dein Umfeld darauf vor um den Schaden zu minimieren.

Wg. Kollegen und Anruf: Ich wuerde da in die Offensive gehen und reinen Wein einschenken und die Situation genauso wie Du es hier im Forum getan hast schildern. Alles andere ist eh zwecklos da ein Mann dank feministischer Politik und der feministisch durchsetzen "Qualitaetsmedien" Propaganda eh immer der boese Schuft ist. Da ist es besser ein wenig Aufklaerungsarbeit zu betreiben als Geruechten und Tratsch freien Lauf zu lassen. Ev. bringt das ja auch den einen oder andern Kollegen von Dir mal wenigstens ein kleines bisschen zum Nachdenken so dass er nicht immer pauschal den Aussagen einer Frau glaubt wenn er im Einsatz mal wieder wegen angeblicher Misshandlungsvorfuerwen gerufen wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#69
Da schliesse ich mich an. Lieber jetzt in die Offensive gehen und mit der Wahrheit bei den Vorgesetzten auf den Tisch.
Richte Dich bei dieser Mutter auf maximalen Stress ein.
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#70
(20-06-2020, 17:45)Arrico schrieb: Gerade fische ich übrigens ein neues Anwaltsschreiben aus dem Briefkasten- meine Exfreundin ist( auf dem Pass) Italienerin. 
Jetzt steht hier:
"Deshalb fordern wir Sie erneut auf... der von unserer Mandantin bereits beim Jugendamt hinterlegten Anerkennung der Vaterschaft zuzustimmen und sich zu diesem Zwecke mit Frau....Tel.... in Verbindung zu setzen..... Bei weiterer Ablehnung ihrer Umgangspflichten behält sich unsere Mandantin als italienische Staatsbürgerin vor, (... ....) Sie nach italienischem Recht zu einer Ausgleichszahlung für erlittene psychosoziale Folgen durch die Entziehung der Vaterfigur (...) für ihr Kind mit dem errechneten Geburtstermin am... zu belangen....... "

@Kay 

Ich rede hiervon...das deutsches Recht zählt ist ja wohl unstrittig. Das italienische Recht scheint auch nicht viel besser zu sein (kenne aber die Beträge nicht!)
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#71
(26-06-2020, 16:29)Arrico schrieb: ...Heute um 13 Uhr ist meine Tochter 7 Wochen zu früh zur Welt gekommen. 
Angerufen hat vor einer Stunde die große Tochter der Ex- öffentlichkeitswirksam bei mir auf Arbeit. Mit den Worten: Hallo, ich muss bitte Herrn soundso sprechen, er ist vor einer Stunde Papa geworden!" 

Unfassbar.
....

Und wieso hat sie die Nummer von deiner Arbeit????? 
Diese grenzenlose Naivität und Dummheit von Vätern ist das, was mich hier immer wieder total fertig macht, auch wenn es bei mir früher wohl nicht viel anders war. Deshalb an alle Naivlinge: befasst euch endlich mit mgtow!!! Umfassend, und zuvorderst mit den amerikanischen mgtow-ern, wie z.B. Paul Eilam, Tom Golden, spetnaz. Ansonsten viel Spass mit den Hexen.
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#72
(26-06-2020, 16:29)Arrico schrieb: Momentan totaler Blackout. Was mache ich ?

Erstmal Nichts. Hattest du ja auch vor. Und einige Dinge sind jetzt obsolet geworden, weil die Geburt sieben Wochen früher stattfand. Hatte dir ja zu Eile geraten. Grosse Umschichtungsaktionen mit der Immobilie dürften jetzt kaum mehr drin sein. Zu spät.

Ebenso die Gespräche mit den Kollegen sowie dem Vorgesetzten, auch das hatte ich schon erwähnt. Das ist ein gefährlich schmaler Grat. Jetzt kam die Geburt schneller und du reagierst nur noch. Männer sollen nicht rumjammern und keine Schwäche zeigen (dafür werden sie insgeheim verachtet), gleichzeitig sollen sie sich öffnen können statt Probleme auszuschweigen. Das Risiko besteht jetzt, dass die Gegenseite dein Umfeld, deine Kollegen anmacht. Der Anruf in der Dienststelle könnte nicht der letzte gewesen sein.

Deshalb solltest du jetzt etwas proaktiv handeln und deinen Vorgesetzten sofort über die Lage aufklären und dass da noch Ärger kommen kann, dass auch dein berufliches Umfeld hineingezogen werden könnte. Den Kollegen würde ich kühl sagen, dass das Kind vielleicht nicht deins ist, dass es ungewollt kam und die Beziehung zur Mutter längst beendet ist, was der aber nicht passt. Deshalb könnte es sein, dass die noch öfter anruft und Quatsch erzählt.

Das wird sich alles legen. Nicht legen wird sich der Unterhalt. Da gehts bald los und da kommst du selbst im Rentenalter nicht raus.
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#73
(19-06-2020, 09:09)p__ schrieb: Solche abgetrennten Kinder kommen meistens auch später nicht mehr und wenn, dann sind es komische, nicht sehr angenehme Kontakte. Es gibt keine gemeinsame Vergangenheit und damit auch wenig zu reden. Die Lücke besteht und ändert sich nicht.

Kann ich voll und ganz bestätigen, man hat keinenBezug zu einander, man ist sich völlig fremd
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#74
Ach, übrigens: vielleicht war der übeeraschend frühe Geburtstermin gar nicht so früh und überraschend. Vergiss bloß den Vaterschaftstest nicht...
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#75
(27-06-2020, 01:30)kay schrieb: Wg. Kollegen und Anruf: Ich wuerde da in die Offensive gehen

Sag einfach deinen Kollegen, deine Freundin hat ein Kind bekommen - aber du bist nicht der Vater, deshalb ist es jetzt die Ex-Freundin....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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