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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
#5
(08-06-2020, 12:49)Simon ii schrieb: Zumindest in Bezug auf den dynamischen Titel ist meine (!!!) Erfahrung allerdings eher positiv, weil es dazu geführt hat, daß ich jahrelang nicht mit Auskunftsanfragen behelligt wurde.

Das klingt eigentlich vielversprechend. Inwiefern sind Auskunftanfragen ausgeblieben - ich dachte, das Jugendamt lässt die KM alle zwei Jahre nach dem Gehalt fragen? Wie sieht ein dynamischer Titel konkret aus, im FAQ steht etwas von einer Ähnlichkeit zu einer Staffelmiete, wie sieht hier eine automatische Steigerung aus?

Da ich noch relativ jung bin, brauche ich eure Tipps was ein zukünftig höheres Gehalt angeht. Wäre im Fall zukünftiger größerer Gehaltssprünge ein dynamischer Titel die bessere Wahl? Hier müsste ich doch genauso darauf hoffen, dass die KM nicht alle zwei Jahre anfragt?

Danke für eure Unterstützung!
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RE: Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten? - von BlauerWolf - 08-06-2020, 22:25

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