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Unterhaltsberechnung und andere Themen
#5
Hallo Ipad3000.
Das Kind ist nicht volljährig, das dauert noch paar Jahre. Dann muss ich mich nicht mehr mit der Kindesmutter auseinandersetzen. Dass mit der Volljährigkeit des Kindes ich nichts mehr mit dem Kindesmutter nur noch wenig zu tun habe muntert mich auf.

und an P__ ist meine Frage, warum das Gericht eingeschaltet werden muss, wenn ich alle Zahlen, zu meiner Verdienst und auch zu meinen Nebeneinkünften offengelegt habe.
Vor Gericht geht man doch erst wenn sich der Unterhaltsschuldner quer stellt oder irre ich mich da? Ich lege ja alles offen, damit es eben klar wird was ich schulde oder nicht schulde.

Bis dann
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RE: Unterhaltsberechnung und andere Themen - von Dohr - 28-05-2020, 10:16

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