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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
#2
1. Über die Wohnungen lässt sich ein bisschen was tricksen, ein (offizieller) Umzug hätte noch mehr Folgen, z.B. kann dein Selbstbehalt nicht wegen Zusammenleben mit der neuen Partnerin gesenkt werden. Aber eigentlich ist das alles vergebene Liebesmüh, denn als 30jähriger mit 1000 EUR netto gibt sowieso nur eins: Mindestens Mindestunterhalt wegen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Ob du also nun +200 hier oder -50 da hast, ist im Prinzip schnurzegal, das Ergebnis lautet so oder so: Mindestens Mindestunterhalt. Es könnte aber auch sein, dass die dich auf Stufe 2 heben wollen, auch die entgangenen Mieteinnahmen sind z.B. im Unterhaltsrecht reales Einkommen.

2. Ja, solange keine Unterhaltsschulden entstehen.

3. Bei Betreuungsunterhalt gelten sowieso etwas weniger strenge Regeln, da wirst du wohl nicht herangezogen werden.

4. Ja, mach das. BU ist aber nach drei Jahren nicht automatisch vorbei. Das könnte länger gehen.

5. Das nutzt dir vielleicht was gegen eine Höherstufung, aber es wird dir ganz sicher nichts nutzen um unter Mindestunterhalt zu kommen wenn das auch ein Ziel ist.

6. Bei Einigem kann man gut voraussagen, was passiert, bei Anderem jedoch nicht. Rechtssicherheit gibt es nicht im Familienrecht. Diese Aussage ist keine Leerformel die man halt so sagt weil man sich nicht festlegen will, sondern eine täglich bewiesene Tatsache.

Keine Angst vor Antworten auf Fragen, die du nicht gestellt hast. Der Kontext eines Falls ist wichtig und du selbst weisst im Moment gar nicht, was das eigentlich ist. Der Vaterschaftstest ist zum Beispiel kein Witz. Du würdest dich wundern, wie viele bis dato unberührte Mauerblümchen direkt danach Hemmungen verlieren.

Ob dein betrunkenes Mauerblümchen dich als Vater angibt oder nicht, spielt keine Rolle. Das liegt nicht in ihrer Hand. Sie wird sich Geld holen müssen, unter anderem Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen. Du finanzierst ihr Leben ja nicht. Das gibts aber nur, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft genügt. Da wird sie Aussagen zur Identität des Vaters machen müssen. Diese rechtliche Feststellung der Vaterschaft übernimmt das Jugendamt. Die werden bei dir kräftig mit einem pissgelben Einwurf-Einschreiben anklopfen und dir so einiges amtlich mitteilen und unter Fristsetzung verlangen. Da ist es klug, wenn man es sich mit der Mutter nicht schon vor der Geburt verscherzt hat und erst mal einen privaten (billigeren) Test machen kann. Ausserdem bist du dann nun mal ein Elternteil, nimm dem Kind nicht schon vor Geburt den Vater. Hinwerfen kannst du immer noch.

Zitat:"ins Ausland abhauen" oder "die wird Dich noch ausnehmen!"

Du bist meiner Ansicht nach sogar in einer sehr günstigen Situation, verglichen mit anderen Männern. Kein Grund, abzuhauen. Und "die wird Dich noch ausnehmen" ist eine Fehlansicht, ein Beispiel für eine Aussage die man macht weil man den Kontext nicht kennt. "Die" hat nämlich gar nichts zu sagen. Um Unterhalt werden sich die Behörden kümmern, zunächst das Jugendamt und dann vermutlich die Arbeitsagentur wegen Betreuungsunterhalt.
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RE: Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen? - von p__ - 13-05-2020, 16:07

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