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Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG
#10
@Alles_durch:
Ich geb dir vollkommen Recht, dass die Düsseldorfer Tabelle auch Vorteile hat. Da man sich selbst ausrechnen kann, was ein Kind kostet, wenn Mutti das wegnimmt.
Die Klage zielt darauf ab, die Düsseldorfer Tabelle beizubehalten, aber für die Lebensstellung des Kindes die richtige Lebensstellung zu verwenden, nämlich die die es tatsächlich hat, entsprechend bei mir die der Mutter, wo das Kind lebt.
Für die Umrechnung von Lebensstellung in Zahlbetrag soll dann wieder die Düsseldorfer Tabelle verwendet werden.
Sowas würde auch besser den verfassungsgemäßen Auftrag zum Schutz der Familie erfüllen, da der Vater der Kinder dann von den Frauen nicht mehr auf Grund des Einkommens ("und wenn der nicht tut was ich will verlass ich ihn halt"), sondern eher nach mögen gewählt wird.
Emotionalität habe ich bei jedem nachlesen reduziert, ist jetzt aber schon längst abgeschickt. Ich kann aber noch weitere Schriftsätze einreichen, Ideen/Argumente willkommen!
Verein bezog sich auf den Deutschen Familiengerichtstag e.V. der die Düsseldorfer Tabelle erstellt. So eine Tätigkeit ist natürlich an einen privaten Verein ausgelagert, damit die Juristenfreunde dort auch was abzocken für eine Arbeit, die eigentlich der Staat selbst zu erledigen hat.

@kay:
EGMR bereite ich nebenbei vor. Dafür brauchte es die Anhörungsbeschwerde, die ich gegen den Willen meines Anwalts dann selbst gestellt habe. Aber das EGMR hat sowas als Zugangsvorraussetzung. Wenn die Baer im 1. Senat sitzt, dann wäre eine Ablehnung vielleicht besser, und gleich zum EGMR. Allerdings sind die ABlehnung am EGMR noch viel undurchsichtiger=willkürlicher als am BVerfG. (soviel zum: man könne Hoheitsaufgaben an die EU abgeben).

@Kater877:
Es ist mein erstes Kind, und das hatte ich auch eine zeitlang vor, Staat zahlt, ich sähe dann vielleicht sogar mein Kind (die Mutter hasst Kinder, wenn wie im Deutschen Reich den Unterhalt der Sorgerechtsinhaber zu zahlen hätte, wär das Kind längst bei mir. Seit die Muttis das Sorgerecht haben dürfen, hat man Unterhaltvom Sorgerecht getrennt. Kann ja nicht sein, dass die Frauen das gleiche leisten müssen wie die Männer, Unterhalt und Sorge in einer Person.)
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RE: Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG - von Einhorntrainer - 18-05-2020, 18:06

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