31-03-2020, 09:58
Die Finanzämter sind selbstverständlich verbunden, das läuft über das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn Steuerdaten nur in einem Finanzamt bleiben würden, könnte das nächste Finanzamt alles noch mal fordern, weil es ja keine Daten von anderen Finanzämtern hat.
Darauf sind auch Abfragen von anderen Behörden oder einem Familienrichter möglich. Grundlage beim Richter ist § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter.
Darauf sind auch Abfragen von anderen Behörden oder einem Familienrichter möglich. Grundlage beim Richter ist § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter.