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In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen?
#1
Ein “Hallo” in die Runde!

Ich lese hier schon lange mit, da ich hier von einigen Themen selbst betroffen bin, und ich dank eurer zahlreichen Beiträge sehr viel lernen kann.
Immer dann, wenn ich schlechte Laune haben und desillusioniert sein will,
schlage ich das Forum auf, und realisiere immer wieder aufs Neue, wie aussichtslos meine Situation ist, und dass sie es vermutlich die nächsten 15 Jahre bleiben wird.

Der Umstand, dass es hier andere Väter noch übler erwischt hat, ist nicht wirklich ein Trost.
Es bereitet einem wortwörtlich physische Schmerzen, lesen zu müssen, wie skrupel- und gewissenlos die Ex-Partnerinnen gegen die Männer und letztlich zum Schaden der gemeinsamen Kinder vorgehen.
Als jemand, der zuvor kaum Berührungspunkte mit dem Thema hatte, und dementsprechend ziemlich unwissend und gutgläubig war, brauchte es erstmal eine Weile zu realisieren, dass Mütter - wenn sie sich nicht zu doof anstellen - einen Freibrief für alle erdenklichen Verfehlungen vom Gesetzgeber erhalten haben.
Auch die Erkenntnis, dass man mit seinem Kampf um das Kind (und somit unweigerlich gegen die Mutter) völlig alleine auf weiter Flur steht, ist auch recht spät zu mir durchgedrungen.
Egal ob es nun Familie, Freunde, Vätergruppe, Väterverbände, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Beistände, Anwälte, etc. sind - niemand kann dahingehend einwirken, als dass man die Mutter zum Einlenken bewegen, geschweige denn zwingen kann! (zumindest nicht im rechtlich erlaubten Rahmen).
Von Seite der Behörden wird einem letztlich klar gemacht, dass man als Vater einfach gar keinen Anspruch auf das eigene Kind hat, und dass ein Kind einen Vater auch nicht zwangsläufig braucht - zumindest nicht den biologischen! Dass das einen aber nicht von den finanziellen Verpflichtungen entbindet, das geht für die Herrschaften absolut klar - ganz unabhängig davon, wie gut Mutti situiert ist.

Durch das Lesen hier im Forum, als auch im persönlichen Austausch mit anderen Betroffen, habe ich realisiert, dass die Strategie der meisten Väter, Leisetreterei vor der Mutter, vor dem Jugendamt sowie vor dem Familiengericht zu betreiben - entgegen ihrer Annahme - auch nach Jahren nicht fruchtet.
Wenn man es mit Tyranninnen zu tun hat, dann ist es vergebene Mühe mit Appeasement zu antworten. Das wollen scheinbar viele nicht wahrhaben, aber das hat noch nie funktioniert. Egal wie tief der Kotau ist, egal wie wohlwollend und versöhnlich man sich zeigt - diese Strategie geht zumindest mit dem Familienunrecht der Bundesrepublik  nicht auf.

Auch wenn ziemlich spät, so möchte ich in den nächsten Jahren eine klare Strategie fahren.
Ich möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten, der Mutter als auch den Behörden, so viel Sand ins Getriebe streuen, wie es nur geht.
Der Spagat dabei ist, dass das eigene Sabotieren einerseits wirkungsvoll sein muss, man auf der anderen Seite an dem Konflikt mit der Ex, der Entrechtung und der Vorenthaltung seines Kindes nicht zerbrechen darf.
Ich finde, man darf nicht tatenlos bleiben, weil man damit der Gegnerin den Sieg schenkt, und diese obendrein auch noch monatlich finanziell belohnt. Das ist würdelos!

Gleichzeitig darf einen die Misere nicht 24/7 vereinnahmen, und man darf der Verursacherin der Tragödie niemals zeigen, wie sehr man unter der Situation leidet. Sadistinnen ergötzen sich an den Quallen Ihrer Opfer!
Alle Handlungen (offensive als auch defensive) dürfen nicht bemüht und angestrengt wirken.
Denn auch hier erfüllt es die Ex mit Genugtuung, wenn die eigenen bescheidenen Angriffe auf sie, sich vor Augen aller Beteiligten als wirkungslos erweisen.
Wenn man nicht gerade reich ist, hat man als Vater nur einen sehr begrenzten Spielraum, um der Mutter in regelmäßigen Abständen auf den Sack zu gehen, ihre Ressourcen zu binden und ihr finanzielle Nachteile zu bereiten.

Viele Strategien habe ich bisher nicht im Petto. Ich sammel noch, und da kommt ihr ins Spiel!

Was erfordert nicht zu viel Aufwand, ist halbwegs bezahlbar, und ist dennoch effektiv um der Mutter regelmäßig den Gang zum Briefkasten zu verderben?

Eure Ideen sind sehr willkommen!
Als Vater eines Kleinkindes, dem aufgrund der boykottierenden Mutter der Umgang viel zu selten ermöglicht wird, dem aber gleichzeitig das Sorgerecht nicht gewährt wird, erwäge ich in regelmäßigen Abständen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen.
Dass die Chancen auf Bewilligung in Richtung Null geht, ist mir vollkommen klar.
Im FAQ steht, dass der Erfolg des Antrags nicht unbedingt davon abhängt, ob man selbst anwaltlich vertreten ist oder nicht. Wenn man sich mit der Materie genügend vertraut gemacht hat, sich halbwegs gut ausdrücken kann und im Stande ist seine Impulsivität zu zügeln, dann kann man genauso viel (oder wenig), wie mit einem Anwalt erreichen.
Der Weg über die Verfahrenskostenhilfe scheint mir nicht sinnvoll, weil auch hier berichtet wird, dass auf dieser Vergütungsbasis kein Anwalt für einen in die Bresche springen wird.
Außerdem scheue ich den bürokratischen Aufwand.
Wenn man also nicht ein Vermögen zu verballern hat, und die Sache selbst in die Hand nehmen will:

1. Wie teuer wird jeder neue Anlauf zum Verfahren auf das gemeinsame Sorgerecht?

2. In welchen zeitlichen Abständen kann ich den Antrag stellen?

Zu 1: Gehe ich zurecht davon aus, dass man “lediglich” auf den hälftigen Kosten für den Verfahrensbeistand hängen bleibt? (550€ : 2 = 275€). Können im Zuge der Antragstellung weitere unerwartete Kosten auf mich zukommen, die ich nicht abwenden kann?


Zu 2: Ist es realistisch, dass ich jedes Jahr einen Antrag neu stellen darf, und dieser auch verhandelt wird?
Sofern ich mit der Prozesskosten-Einschätzung richtig liege, wäre es mir auf jeden Fall wert den Verfahrensbeistand jedes Jahr hälftig finanziell zu beglücken. Ich meine, selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Ganze vors OLG gehen sollte, so dürften sich dann die Kosten für den Verfahrensbeistand für mich “nur” verdoppeln, oder?
Auch das wäre jährlich noch zu stemmen.
Ausgehend davon, dass die gegnerische Anwältin mit der Mutter nach RVG abrechnet, müßten auf diese Weise erstinstanzlich jedes mal geschätzte Kosten in Höhe von 1300€ auf sie zukommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie dafür lieber in den Urlaub fahren würde! Ich finde, sie sie hat keinen Urlaub verdient!
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In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? - von Ali Mony - 08-03-2020, 18:36

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