08-03-2020, 03:07
Zitat:Also Vorlage einer Kopie vom nicht existierendem Beschluss ist keine Fälschung... danke
... aber sehr wohl strafbar, je nach Fall mindestens Betrug, vielleicht ne arglistige Täuschung, eine Erschleichung von Leistungen etc.
Und wenn der Staatsanwalt ne feministische Staatsanwältin ist, machen die sich gern die notwendige Arbeit. Unterschätze das nicht. Aber für dich ja eh egal, da du ja kurz vorn Knastaufenthalt stehst und die Justiz regelmäßig mit geringerem Strafmaß versehene Delikte auskehren, was widerrum ne Art Freibrief darstellt, den man sicherlich auch zum Äpfelklauen nutzen kann.