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Stieftochter, Ausbildung, Vergütung, Unterhalt und Kindergeld
#2
Zahlesel_RUS schrieb:Dein angeführtes "Gehalt" von 900€ ist sicher brutto. Ausgangslage ist aber die Nettovergütung. Davon können 100€ Ausbildungspauschale abgezogen werden (ist z.B. für Dienstkleidung. Bücher ...). Fallen noch nennenswerte Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle an, können die auch noch abgezogen werden. Der übrig bleibende Rest wird durch zwei geteilt (beide Elternteile sollen gleich "profitieren"). Dieses Ergebnis ist der Teil, den die Tochter selbst aufbringen muss. Ist der bisherige Unterhalt kleiner, muss kein Unterhalt mehr gezahlt werden. Ist er höher, wird er durch den oben berechneten Betrag reduziert.

Ich hoffe, das war verständlich.

Momik
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RE: Stieftochter, Ausbildung, Vergütung, Unterhalt und Kindergeld - von Momik - 24-01-2020, 21:27

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