Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#5
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Der Aufforderung werde ich entsprechend wieder mit Verweis auf die bereits geschickten Unterlagen nachkommen - schon frech das Ganze immer wieder mit neuen Gründen zu verkaufen. Einmal war es die verstrichene Zeit, das andere mal die zukunftsorientierte Berechnung. 

Das mit dem Mehrbedarf ist natürlich ein Witz. Vermutlich behandelt der gefragte Kinderarzt auch Kassenpatienten, insofern unterscheidet sich in jenem Beispiel die Behandlungsleistung nicht wirklich - hier klingeln nur die Umsatzkassen der Arztpraxis und der Versicherung. Oder die KM ist einfach zu bequem, einen neuen Kinderarzt aufzusuchen. Das Sprichwort "Wer zahlt, schafft an" verliert wohl im Unterhaltsrecht seine Wirkung. Gäbe es von Geburt an automatisch das gemeinsame Sorgerecht, müssten sich viele Männer nicht über solche Dinge ärgern. Ohne das gemeinsame Sorgerecht ist man wirklich der "Zahlesel".
Der Mehrbedarf reduziert zwar mein bereinigtes Nettoeinkommen weiter, allerdings bringt mir das nichts. Mir wäre eine volle Berücksichtigung von Großstadtmieten im Selbstbehalt weitaus lieber. Die Tatsache, dass das Jugendamt bei einem kerngesunden Kind nicht vermittelt und der Kindsmutter beibringt, dass die kostenfreie Mitversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse zum aktuellen Zeitpunkt den Vater etwas entlasten würde, ist für mich völlig unverständlich. Das ist Willkür. 

Könnte ich eigentlich nach dem Erhalt des Sorgerechts die Entscheidung rückgängig machen, oder hält sich die Entscheidungsgewalt bei geschaffenen Tatsachen in Grenzen? (Vermutlich muss ich fakten-basiert darlegen, warum die gesetzliche Krankenkasse der privaten in nichts nachsteht)


Gedanken über die Befreiung des Barunterhalts: Laut JA steht die KM in Kontakt mit ihrem alten Arbeitgeber, um nach der Elternzeit in Teilzeit zurückzukehren. Arbeitet sie halbtags, so könnte die Kindsmutter aufgrund der niedrigeren Steuern mehr verdienen als ich in Vollzeit. Kehrt die KM in spätestens zwei Jahren in Vollzeit zurück, müsste sie doch Angst haben, dass sie mehr als 2,5 mal so viel wie ich verdient und dann alleine aufkommen müsste? 

Hier würde ich gerne wissen, wie das festgestellt wird bzw. werden kann (sind es doch die Barunterhaltspflichtigen, die einer Auskunftsaufforderung nachkommen müssen)? Ich habe Kontakte in ihren Arbeitgeber hinein und könnte relativ schnell ihren Arbeitsumfang ausfindig machen.

Die KM hat neben der selbstbewohnten ersten Immobilie noch eine weitere vermietete Eigentumswohnung - jedoch muss ich beachten, dass auch die Gegenseite Tricksen kann (Immobilienüberschreibung an Verwandten). Tragisch, dass eine Betrachtung des Vermögens der KM nicht stattfindet - für mich ein absolutes Unrecht. Gleichzeitig steigt mit jedem weiteren Euro, den ich zukünftig verdiene, der zu leistende Unterhalt. Lässt man die Ideologie mal Beiseite müsste das Gehalt und das Vermögen beider Elternteile für die Unterhaltsberechnung betrachtet werden. Auch fehlt ein Limit des maximal zu zahlenden Unterhalts, da sonst der eine Elternteil auf die Idee kommt, das Geld für sich zur verwenden, da keine Kontrolle.

Bei diesem Verhalten der KM kann ich mich auf weiteren Mehraufwand vorbereiten. Eventuell kann mir jemand noch seine Erfahrungen teilen, was mich in den nächsten Monaten oder zwei-drei Jahren erwartet (Kita, Kindergarten, Schule)? 


Zitat:Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht

Zitat:Bin gespannt drauf!

Ein paar Tage muss man sich wohl noch gedulden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von BlauerWolf - 19-01-2020, 19:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste