13-01-2020, 11:35
Er muss nicht ganz hinwerfen, aber unter dem Pfändungsbetrag bleiben. Aber das ist für solche Leute, die sich lange im Erwerbsleben auf hohem Niveau bewegt haben meist ein zu grosser Schritt, den sie sich nicht vorstellen können, der undenkbar ist. Ausserdem ist meistens Vermögen da, z.B. eine Immobilie, die noch für lange Jahre verheizt werden kann. Die Ex pfändet dann halt und frisst sich noch jahrelang am Erlös der Zwangsversteigerung voll.
Sinnvoll ist das, wenn man einen möglichst frühen und harten Bruch bei der Ex erzeugen kann. So, dass sie tatsächlich zur Arbeitsagentur müsste. Dann übernimmt es der Staat, ihr einen Job anzubieten, den sie annehmen muss, ansonsten wird sie sanktioniert. Sie müsste tatsächlich wieder arbeiten. Oder sich einen neuen Wirt suchen.
Plötzlich wären Gründe da für weniger oder gar keinen Unterhalt. Plötzlich sind Schulden da und damit lässt sich ganz neu verhandeln, auf anderem Niveau. Es muss gar nicht so sein, dass er diese Schulden mit ins Grab schleppt.
Alternativ muss er sich bei zum bitteren Ende in einem Job verheizen lassen.
Sinnvoll ist das, wenn man einen möglichst frühen und harten Bruch bei der Ex erzeugen kann. So, dass sie tatsächlich zur Arbeitsagentur müsste. Dann übernimmt es der Staat, ihr einen Job anzubieten, den sie annehmen muss, ansonsten wird sie sanktioniert. Sie müsste tatsächlich wieder arbeiten. Oder sich einen neuen Wirt suchen.
Plötzlich wären Gründe da für weniger oder gar keinen Unterhalt. Plötzlich sind Schulden da und damit lässt sich ganz neu verhandeln, auf anderem Niveau. Es muss gar nicht so sein, dass er diese Schulden mit ins Grab schleppt.
Alternativ muss er sich bei zum bitteren Ende in einem Job verheizen lassen.