28-04-2021, 11:14
Der Regelungsbereich des Verfahrens kann sich nur noch auf den Zeitraum zwischen Forderung Auskunftserteilung und Beginn Inobhutname erstrecken. Danach hat die UVK gar keine Legitimation mehr, Unterhalt zu fordern.
Den Kostenbeitrag für die Inobhutnahme regelt eine andere Stelle.
Den Kostenbeitrag für die Inobhutnahme regelt eine andere Stelle.