01-10-2019, 16:01
(01-10-2019, 12:39)p__ schrieb: Der Erwerbstätigenbonus betrifft ja nur die Unterhaltsberechnung beim gegenüber Kindesunterhalt nachrangigen Ehe- und Betreuungsunerhalt.
Achso. Ich dachte, der soll ganz weg. Ja, es gibt auch Konstellationen von Aufstockern wg. Ehegatten- , bzw. Trennungsunterhalt. Ich kenne aber keine genauen Zahlen. Letztes Jahr hat einer vor dem Landessozialgericht NDS-Bremen prozessiert. Er hat eine Unterhaltsvereinbarung mit seiner Exfrau (getrennt lebend) getroffen. Allerdings war da schon eingermaßen absehbar, daß er die vertraglich festgelegte Summe an die Ex-Gattin gar nicht aus seinem Einkommen und Vermögen tragen konnte. Er hätte quasi seine ganzen Einkünfte an die Ex verschoben und sich dann selber aus Staatsmitteln finanziert. Das LSG hat den Pakt nicht mitgemacht und als "selber schuld" verbucht.
Die Presse dazu:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...ung-armut/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater