30-11-2019, 09:17
Hi
Der Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt liegt bei 1.200 €. Und ja, Deine Exfreundin hat Anspruch darauf. Von wem Du dazu aufgefordert wirst, hängt davon ab, an wen sie sich wendt. Entweder sie nimmt einen Anwalt dafür oder sie beantragt Hartz 4, dann leiten sich ihre Ansprüche auf die Arge über und die kommt auf Dich zu.
Und nein, rechtliche Schritte gibt es keine dagegen.
Der Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt liegt bei 1.200 €. Und ja, Deine Exfreundin hat Anspruch darauf. Von wem Du dazu aufgefordert wirst, hängt davon ab, an wen sie sich wendt. Entweder sie nimmt einen Anwalt dafür oder sie beantragt Hartz 4, dann leiten sich ihre Ansprüche auf die Arge über und die kommt auf Dich zu.
Und nein, rechtliche Schritte gibt es keine dagegen.