Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#3
Danke für diesen Hinweis, @borni! Smile

Die Vorlage beim BVerfG ist konsequent und der Dank gebührt dem Kläger.

Zum einen ist die Einschätzung des BFH, dass eine "räumliche Trennung" ... "nicht unüblich" sei, reichlich weit hergeholt, betrifft diese Annahme doch nur eindeutig eine kleine Minderheit.
Nach dem Muster regelmäßig angewendeter Umgangsregelungen (12 Tage am Stück, mögliche Maloche, ohne Kind!!!), ist die richterliche Annahme auch nicht mit seiner rhetorischen Umkehrung ("nicht unüblich") zu begründen - "nicht unüblich" ist noch lange nicht "üblich".
Üblicherweise sind demnach die Kosten für den Umgang, mindestens wenn diese in der Summe anteiliges Kindergeld übersteigen, als außergewöhnlich zu betrachten und entsprechend steuerlich geltend zu machen.
Durch die steuerliche Entlastung erhöht sich das jährliche Gesamteinkommen des Verpflichteten, was wiederum in Form von Kindesunterhalt "dem Kind zugute kommt".
Sollte die Regiererin wiederum damit ein fiskalisches Problem haben wird gebeten über die Gesetzgeberin den Müttern das Entführen der Kinder zu erschweren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von Bluter - 19-04-2009, 11:10

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung lordsofmidnight 28 34.691 24-11-2011, 13:12
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste