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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#2
Ich hab es zumindest zum Teil geschafft.

Mit der Behauptung einer Arbeitsunfähigkeit nebst diversen Gutachten ging ich ins Rennen. Das Gericht hat natürlich selbst einen Gutachter bestellt, dieser meinte, ich wäre völlig gesund, schließlich nähme ich je keine Antidepressiva ein. Bis zum Gutachten vergingen ich glaube zwei Jahre oder so?

Nun gut, mit der Begründung, ich durfte mich auf meine Krankschreibungen selbstverständlich verlassen, wurden mir die Bar-Unterhaltspflichten auf Null taxiert. Mit Datum des Gutachtens flammten nach Meinung des Gerichts meine alten Verpflichtungen wieder auf. Ob dies nun zulässig war, klärt aktuell das OLG, denn die Beweisführung war hier noch nicht zuende, noch ein Gutachten stand an, jetzt am OLG ein drittes.

Nach meiner Auffassung darf und durfte ich solange meinen ärztlichen Krankschreibungen vertrauen, bis das Beweisaufnahmeverfahren irgendwann mal abgeschlossen sein wird. Ob das OLG dies mitmachen wird ... es steht in den Sternen.
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RE: Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren - von IPAD3000 - 14-11-2019, 22:55

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