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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#31
(20-11-2019, 15:14)marecello schrieb: und zeigt die verfehlte Politik unseres Landes.

Ja, aber wieso um alles in der Welt unterschreibst du deine Einwilligung darin freiwllig und wissentlich? Du hast ja noch nicht mal die modifizierte Zugewinngemeinschaft probiert.

Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:

- du kannst die Scheidung nach deutschem Recht probieren und musst dann auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit plädieren. Hauptargument wäre die sehr lange Trennungszeit ohne Verflechtungen. Sehr geringe Chancen.

- du kannst nach Madagaskar fliegen, das du ja offenbar gut kennst wenn du von dort Bräute kaufst, dort nach dortigem Recht die Scheidung beantragen. Das wird freilich womöglich etwas unbequem und zeitaufwendig für dich.

- du kannst die Ehe einfach weiterbestehen lassen. So lange sie besteht, gibts auch keinen Versorgungsausgleich. Das wird natürlich mit lebenslangen Erpressungszahlungen einhergehen und wird viele andere Nachteile haben. Dafür ist dieses Einrichten in der Hoffnungslosigkeit sehr bequem.
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RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von p__ - 20-11-2019, 15:30

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