11-11-2019, 10:56
p__ schrieb:Wenn es sowieso vor Gericht geht, lass den Anwalt machen. Die Kosten entstehen dann so oder so.Hallo p,
Die Auskunft muss aus der Übersicht und den Belegen für diese Zahlen bestehen.
Die Mehrbedarfsforderung ist wahrscheinlich auch nur ein Streitwerterhöhungstrick.
danke für die Info.
Ist der folgende Passus aus der Rubrik "4. Kindesunterhalt" dann nicht mehr aktuell?
"Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens: „Mein Verdienst beträgt X, meine Fahrkosten betragen Y, meine sonstigen Einnahmen betragen Z etc.“ Wenn eine genaue Aufschlüsselung gewünscht wird, erst ein Verzeichnis oder Muster verlangen. Fragenbögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden.
Man sollte grundsätzlich äusserst datensparsam mit allen Angaben bleiben und gegebenenfalls eine Auskunftsklage hinnehmen, anstatt freiwillig Auskunft zu geben."
Grüße
Lullaby