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Titel=beglaubigte Abschrift?
#4
Vom Reichsbürger wäre ich hoffentlich weit entfernt Angel , jedoch gilt das Recht ja für beide Seiten, nur mit dem Unterschied das sich eine Seite nicht immer daran hält.

Hintergrund ist folgender. Ich möchte wohl meinen Arbeitsvertrag von 40h auf 35h ändern. Abänderungsklage will ich vermeiden und wird vermutlich nicht erfolgsversprechend sein. Sprich das JA müsste dann ja eine Neuberechnung vornehmen. Bloss dies tun die vermutlich erst nach Ablauf der zweijahres Frist und die Vorlage der letzten 12 Monatsgehälter ist noch nicht so lange her.
Sprich wenn ich den Unterhalt dann selbsttätig anpassen gibt es vermutlich eine Pfändung. Jedoch habe ich bisher noch kein Urteil gesehen, auf dem der Richter unterschrieben hatte.
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Titel=beglaubigte Abschrift? - von Einszweidrei - 07-11-2019, 09:52
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 07-11-2019, 10:28
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 11:48
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Einszweidrei - 07-11-2019, 13:04
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 14:46
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 17:47
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Gast1969 - 08-11-2019, 01:08
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 21:27
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von IPAD3000 - 08-11-2019, 10:54
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 08-11-2019, 12:52
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 08-11-2019, 13:19
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 08-11-2019, 13:49
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 08-11-2019, 14:47

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