Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vollmacht für Arzt wird angefordert - was tun
#4
§ 1629 Abs. 1 S. 4 BGB sagt: "Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.". Dafür ist überhaupt keine Vollmacht nötig.

Der Arzt macht sich strafbar, wenn er eine Notoperation unterlässt und dem Kind deshalb etwas passiert, völlig egal wie die Sorgerechtsverhältnisse liegen. § 323c StGB fragt nicht nach dem Sorgerecht. Es könnte sogar komplizierter sein, Pflegekinder, Kinder die von einem Dritten eingeliefert werden... in all diesen Fällen gilt unbedingte Behandlungspflicht.

Dem Arzt war es natürlich trotzdem lieber, die Zustimmung der Eltern zu bekommen, zumal du greifbar warst, es also kein Problem war dich herzuzitieren. Dich anrufen ist leicht, dann gibt es keine Diskussionen hinterher.

Zitat:Ich würde der Mutter also sehr wohl eine Vollmacht ausstellen, jedoch mir der Klausel „Sollte ich in dringenden medizinischen Fällen nicht erreichbar sein, erteile ich hiermit der Mutter Vollmacht, wichtige Entscheidungen allein zu fällen“

Die Vollmacht hat sie bereits kraft §1629 BGB.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vollmacht für Arzt wird angefordert - was tun - von p__ - 02-11-2019, 10:38

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Exe geht mit dem Kind nicht zum Arzt ArJa 32 31.921 16-06-2014, 17:08
Letzter Beitrag: kay
  Vollmacht für Versicherung Mr.nett 35 28.353 21-12-2012, 15:38
Letzter Beitrag: JahJahChildren

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste