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Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#9
Bei meinem jüngeren Sohn war es so, dass er mit 16 im zweiten Lehrjahr schon mehr verdient hat als den unterhaltsrechtlichen Bedarf, ich war damit aus dem Kindesunterhalt raus.

Wenn Du sonst keinen Kontakt zu Mutter und Kind hast, musst du alle zwei Jahre Auskunft verlangen. Und Mitteilung darüber, ob das Kind zur Schule geht, auf welche Schule, wie lange usw.
Sonst kann es dir passieren, dass das Kind schon längst eigenes Einkommen bezieht, du aber immer noch zahlst weil der Titel unbefristet ist - oder nur bis zum 18. Geburtstag.

Von daher würde ich eine Befristung nicht länger machen als bis zum 14. Geburtstag. Und immer schön Auskunft verlangen, alle zwei Jahre...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von Austriake - 02-12-2019, 10:44

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