(01-12-2019, 20:51)Theo schrieb: Das heißt, Du kannst befristeten, allerdings nur bis zum vollendeten 18. (nicht 17.) Lebensjahr.Ähm ja, mein ich doch, bis das kind eben 18 ist und sich selber darum kümmern muss.
Was ist dann mit dem anderen Titel? Theoretisch gehört der ja an mich zurück?!
Ich wollte den Titel halt beschränken, weil irgendwann in naher Zukunft auch Ausbildung oder ähnliches anfängt und sich dann der Unterhalt ja reduziert ... Aber da habe ich ja null Einsicht, ich weiß nicht mal die Adresse wo Sie wohnt... alles läuft nur übers Jugendamt -.-