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Doppelte Zahlung bei Immobilien
#2
Moin,

(30-09-2019, 12:20)PeterMaier100 schrieb: Der Mann möchte das Haus behalten und bezahlt seiner Frau 250.000 € aus.

Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?

Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten. 
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]

[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]
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RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von sturkopp - 30-09-2019, 12:46
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 19:10
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 20:31

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