30-09-2019, 11:35
Der Ansprechpartner ist der Beistand und der wird keinen Vollstreckungsverzicht erklären. Es vollstreckt oder eben nicht, wenn er keine Lust hat oder er sich wegen sichtbarer Erfolglosigkeit lieber an andere Fälle konzentriert. Bei mir haben sie auch niemal eine Vollstreckung versucht, obwohl die Unterhaltsschulden fünfstellig sind. Vorbereitet bin ich aberjederzeit darauf.
Rechtsanwaltskosten vermeiden heisst, dass du Versäumnisurteile bekommst wenn du verklagt wirst. Die Frage ist, ob du nachweisen kannst dass du auch keinen Minijob machen kannst? Wenn nicht, hast du sowieso verloren und du kannst dir auch ein Versäumnisurteil obendrauf servieren lassen. Wenn ja, wäre es unklug, das nicht auch am Gericht vorzubringen, wenn es so weit kommt. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht.
Gerichtskosten sind fast zu vernachlässigen.
Pfändungskosten kannst du nicht steuern, ausser du zahlst freiwillig, damit vermeidest du natürlich eine Pfändung.
Rechtsanwaltskosten vermeiden heisst, dass du Versäumnisurteile bekommst wenn du verklagt wirst. Die Frage ist, ob du nachweisen kannst dass du auch keinen Minijob machen kannst? Wenn nicht, hast du sowieso verloren und du kannst dir auch ein Versäumnisurteil obendrauf servieren lassen. Wenn ja, wäre es unklug, das nicht auch am Gericht vorzubringen, wenn es so weit kommt. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht.
Gerichtskosten sind fast zu vernachlässigen.
Pfändungskosten kannst du nicht steuern, ausser du zahlst freiwillig, damit vermeidest du natürlich eine Pfändung.