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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#25
Ja, man kann eigene Beiträge noch eine Zeitlang editieren. Solange das der Fall ist, gibts unter dem Beitrag einen "Bearbeiten" Button. Danach kann noch einen Mod bitten, dass er etwas editiert.

Was über 880 EUR Einkommen liegt, ist ziemlich sicher weg. Vorsorgeaufwand wird in deiner Situation natürlich nicht anerkannt, berufsbedingte Aufwendungen gibts nicht. Es bleiben nur zwei Schrauben übrig, Wohnkosten und krankheitsbedingte zusätzliche Aufwendungen. Bei den Wohnkosten sind die Richter völlig durchgeknallt, was sogar Richter selbst sagen: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid199161
Krankheitsbedingte Extrakosten sind samt Begründungsnachweis einzeln nachzuweisen. In Fällen wie deinem wird jeder Cent herausgepresst. Jeder Cent von dir bedeutet nämlich, dass die Unterhaltsvorschusskasse einen Cent weniger zahlen muss.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von p__ - 30-09-2019, 09:46

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