30-09-2019, 00:09
(29-09-2019, 23:23)IPAD3000 schrieb: Zeit schinden bringt leider finanziell nichts. Mit Datum des Auskunftsersuchens bist du Pflichtig, dann irgendwann auch rückwirkend.Fallen da gegebenenfalls ab irgend einem Zeitpunkt der festgestellten Zahlungspflicht Zinsen an und was für Prozentsätze werden da so auf gerufen ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.