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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#6
Die Beistandschaft des Jugendamts ist fast exakt dasselbe wie ein von der Ex beauftragter Anwalt. So wie es ein Anwalt auch tun würde, versuchen die jetzt, Geld aus dir für Ex/Kind rauszuholen. Erster Schritt: Das Auskunftsersuchen. Danach werden sie eine Forderung nach einem bestimmten Unterhaltsbetrag an dich stellen oder sie akzeptieren, dass du nicht für Unterhalt leistungsfähig bist.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von p__ - 29-09-2019, 22:52

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