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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt
#18
Ich habe mein Schreiben nun entsprechend abgeschickt und in Absprache mit meiner Ex den BU an sie überwiesen. Damit fällt sie ganz aus dem SGB II raus. Win-Win...hoffentlich.

Es kam nämlich raus, dass sie die Wohnung räumen müsste, weil diese geringfügig zu groß. Sie wohnt dort erst seit ein paar Monaten und war vorher in Arbeit. Es ist wirklich lächerlich, dass das JC jemanden mit zwei Kindern, die sich schon ein Zimmer teilen, bei dem Wohnungsmarkt hier, auffordert auszuziehen.
Den Umzug würde dann das Amt zahlen. Was bedeutend teurer wäre, als einer qualifizierten Person vielleicht länger als sechs Monate die Bude zu zahlen, weil sie engagiert nach Arbeit sucht. Sie kann froh sein, dass ich gut verdiene und wir ein anständiges Verhältnis haben.

Krankes System an allen Ecken und Enden. Und es wuchert wie Krebs.
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RE: Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt - von HeinrichH - 10-10-2019, 10:43

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