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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt
#10
Heute kam der Wisch vom JC, samt kompletten Auskunftsersuchen für Kindesunterhalt.
Ich habe allerdings erst letztes Jahr im Rahmen der Trennung Auskunft erteilt und bediene seither den Unterhaltstitel für das Kind. Im Schreiben ist auch die Ex mit aufgeführt.

Im Schreiben steht: "Darüber hinausgehende Zahlungen für die Zeit, für die Leistungen nach dem SGB II gewährt worden sind, können Sie nicht mehr rechtswirksam mit befreiender Wirkung an die o.g. Person leisten."
Muss ich den Kindesunterhalt nun einstellen, bis die Sache geklärt ist? Und vor allem keinen Cent mehr an die Ex überweisen, weil es sonst als "Spende" angesehen wird und weg ist?

Dann steht dort weiter hinten im Brief:
"Ihre mögliche Zahlungspflicht beginnt zum ersten des Monats in dem Sie diese Aufforderung erhalten haben."
Der Brief ist auf Oktober datiert. Sie hat ihren Antrag aber wohl im September gestellt. Hieße also, dass ich für den September keinen Betreuungsunterhalt zahlen müsste und dies der Herr Steuerzahler übernimmt.?

Letztlich kann man sich hinten noch Bereiterklären ab Zeitraum XYZ den Betrag XYZ zu zahlen. Wahlweise an die Bundesagentur, oder den Berechtigten.

Meine Idee ist nun folgende:
Ich überweise meiner EX ihren Unterhalt direkt für Oktober und evtl. weitere Monate. Der ist nicht strittig, weil ich voll leistungsfähig bin und wurde letztes Jahr über die Anwälte ausgerechnet. Sie bekommt BU+Krankenkassenbeitrag.
Der Unterhalt für das Kind läuft auch weiter durch.
Dem Heini vom JC schreibe ich, Auskunft wurde bereits letztes Jahr gegeben und wird abgelehnt. KU ist tituliert und geht weiterhin an Frau Mama. BU habe ich auch direkt an Frau Mama überwiesen. Den Betrag trage ich in den Wisch ein. Mit Datum ab Oktober. Ende. Alle froh. Der Faulpelz vom Amt hat auch weniger Arbeit und ich meine Ruhe. Denn bei der nächsten Auskunft wird die Sache teuer genug und geht sicher 6 Stufen nach oben.
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RE: Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt - von HeinrichH - 08-10-2019, 16:04

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