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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt
#8
Eine Frage habe ich noch:
Der zu zahlende Satz lag immer bei 880€ plus Krankenkasse, da sie zur Zeugungszeit ALG II Bezieherin war.

Jetzt hatte sie einen Job, wo der Verdienst höher lag. Muss ich weiterhin nur 880€ zahlen oder den letzten Lohn ausgleichen?
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RE: Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt - von HeinrichH - 23-09-2019, 09:54

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