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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#23
In der Praxis bedeutet das, dass laufende Verfahren, in denen es um Betreuungsmehrbedarf für Zeiträumen, die vor dem 31.12.07 beginnen nun pro Betreuungsbedarf entschieden werden dürften. Rückwirkend kann aber nichts verlangt werden, ein neues Verfahren für die Vergangenheit wird nichts bringen.

Nach meiner Auffassung müsste Mehrbedarf das relevante Einkommen mindern, so dass im Mangelfall weniger für Betreuungsunterhalt bleibt. Ausserdem gibt es steuerliche Konsequenzen, Kinderbetreuungskosten sind absetzbar, Betreuungsunterhalt aber ebenfalls. Es wird Verschiebungen geben, manchmal ins Negative.

Ziemlich genial, das Ganze. Man bringt Trennungsvätern den Krippenausbau nahe, indem man sie mit verringerten Unterhaltspflichten an die Mutter lockt, Betreuung wäre positiv weil die Mütter dann früher arbeiten könnten.

Und nun gibts ein fettes Fünffachminus:
1. Die Trennungsväter müssen die Betreuung zusätzlich zahlen.
2. Sie müssen trotz Vollzeitbetreuung immer noch Betreuungsunterhalt drauflegen.
3. Die riesige Gruppe der Unverheirateten muss dies länger als je zuvor tun.
4. Der Kindesunterhalt stieg in den mittleren Einkommensgruppen enorm an und tut dies jüngst wieder.
5. Zahlungen verschieben sich in steuerungünstige Unterhaltsarten, so dass mehr Steuern zu zahlen sind.

Das ist nun das echte, tatsächliche Ergebnis der sogenannten Unterhaltsrechts"reform", erzielt in einem einzigartigen Synchrontanz von Ministerin Zypries und dem BGH.

Zitat:Grundsätzlich handelt es sich auch hier wieder um ein wichtiges Urteil zur Beratung junger, noch kinderloser Männer.

Genau.
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von p__ - 13-05-2009, 08:57

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