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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#6
Dann waere es doch viel einfacher so zu argumentieren:

Der Vater hat sich an -allen- Kosten rund um die Mutter und das Kind zu beteiligen und die Mutter darf bestimmen welche zusaetzlichen ausgaben sie machen will. Der Unterhaltspflichtige hat der Mutter und Sorgeberechtigten eines oder mehrerer Kinder eine Vollmacht des Gehaltskontos zu erteilen (sollte Pflicht werden) und auch eine Vollmacht zur Gehaltsabzweigung beim Arbeitgeber. Dem Pflichtigen bleibt immer nur der Sozialhilfesatz und wenn die Mutter mal weniger Ausgaben hat, kann sich der unterhaltspflichtige Vater freuen und hat der Mutter fuer das uebrigebliebene Geld per Schreiben oder karte zu bedanken.

Deutschland wird sich im Unterhaltschaos und Unterhaltsmaximierungprinzip selbst vernichten!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von gleichgesinnter - 04-05-2009, 18:06

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