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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#2
(02-05-2009, 22:44)p schrieb: Der Pflichtige zahlt nun Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut. Und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut.

Damit meinst Du Exen-Unterhalt damit Mama betreuen kann, und jetzt nochmal Zuschlag zum Kindesunterhalt weil Mama nicht betreut?
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von lordsofmidnight - 04-05-2009, 13:15

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