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Streit um den Krankenversicherungsbeitrag
#9
@CheGue:
7,5 Jahre
Ja, Betreuungsunterhalt wg. pflegebed. beh. Kind.
Ex pflegt "nur" das Kind, arbeitet nix. Naja, wie man es sieht, Pflege ist auch Arbeit, zappelnden 25kg Brocken umherhieven, zu Rehas begleiten etc..
Kind hat sie von Spätnachmittag ca. 17 Uhr bis morgens ca. 7.30 Uhr, an 2 Nachmittagen pro Woche ab 13.30 Uhr plus 1 Tag pro Wochenende zu "bespaßen" und umsorgen.
Um fair zu bleiben, sollte man die Pflege zumindest als so eine Art Teilzeitjob oder 60-70%-Stelle sehen.
Ergibt auch wenig Sinn für sie noch erwerbstätig zu sein. Für die Pflege bekommt sie schon jährlich 1,5 Rentenpunkte in der GRV und sie hat zusammen mit dem Kind rund 1900€ Netto mtl.
Höchstens ein 450€ Job o.ä. könnte sie noch draufpacken.
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RE: Streit um den Krankenversicherungsbeitrag - von Maestro - 19-08-2019, 09:06

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