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Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden
#6
(10-08-2019, 14:04)Zahlknecht schrieb: Hallo Arminius,

nein in dieser Sache seit 2012 nicht mehr.

Das ist wichtig also wurde bei Dir  seit 2012 KEINE Vermögensauskunft mehr abgenommen?

...dann musst Du einen Anwalt evtl. Einschalten...Wenn Du seit 2012 KEINE VA oder ähnliches abgenommen wurde DANN Verjährung/Verwirkung...

Bei dir musste mann aber leider davon ausgehen das nichts zu holen ist...was auch die verjährung unterbricht...also kein Alarm machen still halten...Die kids sind im Harz 4 also kein Interrese an einer pfändung wegen Anrechnung.

Solte es mal soweit kommen Anwalt einschalten mit Beratungsschein + Verfahrenskostanhilfe.
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RE: Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden - von Arminius - 10-08-2019, 14:09

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