27-07-2020, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2020, 18:58 von Helmute2000.)
Hallo Zusammen,
ich habe das Verfahren in der Familiensache gewonnen, der Sohn hat mir inzwischen den Unterhaltstitel im Original herausgegeben. Aus dem Endbeschluss ergeht folgende rechtliche Bindung:
1. Das Verfahren ist erledigt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 € festgelegt
Wenn Bedarf besteht, kann ich gerne den Endbeschluss per PN weitergeben. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen, genauso wie mir. Es ist sicherlich Schade das man seinen eigenen Sohn verklagen muss, jedoch ist man unbesorgter wenn man wenigstens das Verfahren nicht verliert. Es war sehr kostspielig, ich erhalte jetzt aus der noch zustellenden Kostenfestsetzung ca. 1.500,00 € von meinem Sohn. Seinen eigenen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten darf er selbstverständlich auch übernehmen.
Schön das die kleinen Erwachsenen nun auch mal in Anspruch genommen werden können. Ein außergerichtliche Klärung ist in dieser kindesmuttergeprägten Umgebung leider auch nach der Trennung 2009 nicht möglich.
Viele Grüße,
H2000
ich habe das Verfahren in der Familiensache gewonnen, der Sohn hat mir inzwischen den Unterhaltstitel im Original herausgegeben. Aus dem Endbeschluss ergeht folgende rechtliche Bindung:
1. Das Verfahren ist erledigt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 € festgelegt
Wenn Bedarf besteht, kann ich gerne den Endbeschluss per PN weitergeben. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen, genauso wie mir. Es ist sicherlich Schade das man seinen eigenen Sohn verklagen muss, jedoch ist man unbesorgter wenn man wenigstens das Verfahren nicht verliert. Es war sehr kostspielig, ich erhalte jetzt aus der noch zustellenden Kostenfestsetzung ca. 1.500,00 € von meinem Sohn. Seinen eigenen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten darf er selbstverständlich auch übernehmen.
Schön das die kleinen Erwachsenen nun auch mal in Anspruch genommen werden können. Ein außergerichtliche Klärung ist in dieser kindesmuttergeprägten Umgebung leider auch nach der Trennung 2009 nicht möglich.
Viele Grüße,
H2000