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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#43
Ja, der Wohnraum. Den könnte man jetzt auch aus dem Unterhalt herausnehmen und "Mehrbedarf" überführen. Auch Wohnraum ist genau wie Kindergartenkosten nicht im steuerlichen Existenzminimum enthalten und wird bei Sozialgeldbezug gesondert je nach tatsächlichen Kosten bezahlt. Und bei Umgang exakt dasselbe, nur dass das der Vater statt die Mutter bei der ARGE beantragen muss. Umgang wie Wohnraum dient ebenso wie der Kindergarten eindeutig dem Kindswohl. Die ganz neue Definition und damit die Einordnung der Kindergartenkosten in einen Mehrbedarfstatbestand trifft auf vieles zu!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von p__ - 03-05-2009, 18:09
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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