27-07-2019, 01:25
(20-07-2019, 08:33)wunder007 schrieb: wenn beide 18 sind und 2 Jahre und der Jahreswechsel ansteht ist ruhe im Karton und alles wird gut.
Wenn du damit die Verjährung von Minderjährigen-Unterhaltsrückständen meinst, so ist diese erst nach drei Jahren festzustellen, dass aber taggenau mit dem jeweiligen 21. Geburtstagen der Kinder. Und nur, sofern keine Vollstreckungsversuche in den drei Jahren unternommen wurden, ansonst Reset, erneut drei Drei Jahre warten.