31-08-2019, 11:50
Die Rechsantragsstelle formuliert das für einen. Aber eben nur das, was man dort auch klar beschreiben kann. Wenn man Begriffe anders verwendet, Sachverhalte anders sieht, bisherige Aktionen anders interpretiert, dann formuliert einem die Rechtsantragsstelle einen Antrag sauber aus - aber auf dieser falschen Basis. In diesem Fall benötigt man vorgelagerte Beratung. Eine Kurzberatung (um nicht die Standard-Erstberatunggebühr blechen zu müssen) reicht da oft schon, aus der man Kernpunkte in Stichwortform mitnimmt. Die notwendigen Anträge in deinem Fall waren ja keine komplexen Sachverhalte.
Vergiss auch nicht, dass Gegenseite und Richter missverstehen wollen. Mit voller Absicht. Denn damit ist der Richter den Fall los und die Gegenseite hat dein Stolpern in einen kräftigen Absturz verwandelt. Wenn du stolperst, gewinnen die anderen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass dein Stil und die Art und Weise wie du deinen Fall vermittelst der Grund ist, dass alle Anwälte die Mandantschaft ablehnen. Das sieht nach Arbeit, Unverständnis und Frust aus.
Vergiss auch nicht, dass Gegenseite und Richter missverstehen wollen. Mit voller Absicht. Denn damit ist der Richter den Fall los und die Gegenseite hat dein Stolpern in einen kräftigen Absturz verwandelt. Wenn du stolperst, gewinnen die anderen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass dein Stil und die Art und Weise wie du deinen Fall vermittelst der Grund ist, dass alle Anwälte die Mandantschaft ablehnen. Das sieht nach Arbeit, Unverständnis und Frust aus.