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Führt das gemeinsame Elterngespräch doch mit der benannten Therapeutin, die exe soll dir die Inhalte des Gesprächs vorab per Mail senden damit du dich vorbereiten kannst.
Wenn du tatsächlich hauptbetreuuend werden möchtest musst du für die Helferindustrie in diesen Gesprächen sein, du musst der wohlwollende und kommunikative Elternteil sein, einfach ein SUPER Daddy XXL, das müsste dein Motto sein.
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Nochmal eine Frage in die Runde.
Nimmt das Jugendamt wirklich ein Kind im Alter von 10 Jahren in die Obhut, wenn es bspw. sagt "ich darf kein Fernsehn". Ich will in Obhut?
Oder muss das Kind triftige Gründe angeben, die das Begründen. Bspw. "die Mama hat mich gehauen. Ich habe angst"
Also wo ist da die Schwelle?
Also wieviel Dreck hat die Ex am stecken?
Ein treffen bei der Therapeutin finde ich gefährlich. Die haben vermutlich beide das Kind veräppelt und werden mir dann erzählen, warum ich alles falsch gemacht habe. So wird dann auch die Stellungnahme aussehen.
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html ansonsten Gründe für Inobhutnahme sind bei Google dokumentiert.
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Ich habe die alleinige Sorge im EA beantragt. Es wird in den nächsten Tagen verhandelt.
Kind verweigert jeglichen Kontakt mit der Mutter und will zum Vater. Zeigt sich zwischenzeitlich auffällig agressiv. Ich selbst habe wöchentlichen Telefonkontakt zum Kind.
Richter und Verfahrensbeistand sind die selben. Ich denke die sind ganz OK. Haben aber beim letzten mal die Mami gedeckt.
Wie soll ich mich bei der Kommunikation gegenüber dem Verfahrensbeistand verhalten?
Meine Überlegung war, dass ich diesmal sage, dass die mir berichten soll was los ist, weil ich von Informationen abgeschnitten bin, das Kind nicht befrage und auch nicht spekulieren will. Das Kind hat manchmal erwähnt, dass es im Haushalt der Mutter oft Streit gibt. Kind hat vor einigen Monaten auch eine Therapieeinrichtung erwähnt, wo sie extra deshalb mal hin ist.
Ansonsten würde nur noch erzählen, dass die Ex ihr versprochen hat über Umgangsausweitungen schrittweise den Lebensmittelpunkt zum Vater zu wechseln, was sich dann als lüge rausgestellt hat.
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So viel zu verhalten gibts da nicht. Der Verfahrensbeistand wird Stellung nehmen, der Richter wird entscheiden.
Das juristische Vorgehen würde mich interessieren. Erst muss ja die gemeinsame Sorge hergestellt werden, bevor sie nach §1671 BGB der Mutter entzogen werden kann. Oder soll das über §1666 BGB laufen? Geht das überhaupt durch den nichtsorgeberechtigten Vater?
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(17-10-2023, 19:09)Alles-durch schrieb: Wie soll ich mich bei der Kommunikation gegenüber dem Verfahrensbeistand verhalten?
Meine Überlegung war, dass ich diesmal sage, dass die mir berichten soll was los ist, weil ich von Informationen abgeschnitten bin, das Kind nicht befrage und auch nicht spekulieren will. Das Kind hat manchmal erwähnt, dass es im Haushalt der Mutter oft Streit gibt. Kind hat vor einigen Monaten auch eine Therapieeinrichtung erwähnt, wo sie extra deshalb mal hin ist.
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Genau so wuerde ich mich verhalten. Es liegt eh nicht in Deiner Hand, das entscheiden andere.
Und blos nicht ueber die Kindesaustraegerin laestern, halt Dich da unbedingt zurueck. Sag einfach Du weisst zu wenig um da irgendwas beurteilen zu koennen. Auch wenn die Helferindustrie da Verstaendnis heuchelt und versucht Dich dazu zubringen ueber die "Gutste" zu plaudern. Schweigen ist Gold! Der Rosenkrieg auf Elternebene interessiert ABSOLUT NULL in dieser Situation.Die klassische Fangfrage ist, ob Du glaubst dass das Kind die Mutter noch liebt. Dazu muss man nicht viel sagen, ausser "Natuerlich, sie ist ihre Mutter". Damit zeigst Du Deine Bindungstoleranz.
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Machst du das alleine oder mit einem
Anwalt? Würde mich mal interessieren. Gut das du es im Gericht machst!
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(17-10-2023, 19:34)p__ schrieb: Das juristische Vorgehen würde mich interessieren. Erst muss ja die gemeinsame Sorge hergestellt werden, bevor sie nach §1671 BGB der Mutter entzogen werden kann. Oder soll das über §1666 BGB laufen?
Das ist nicht formuliert. Es gibt auch 1696 BGB.
Ich denke man kann das auch mit einem "sodann" verknüpfen. Also hintereinander an einem Tag erst das eine und sodann das andere. Vermutlich wird der Mutter das SO entzogen und erstmal für die Dauer des Hauptverfahrens auf das Jugendamt übertragen. Der Vater ist dann sowas wie die Pflegefamilie, wo das Kind in Obhut kommt, während für Mutter und Kind ein Annäherungsprogramm erarbeitet wird. Im Hauptverfahren wird dann per Gutachten geguckt, wo das Kind dauerhaft hin kommt. Das wäre mein Tip für den Verfahrensausgang.
(18-10-2023, 07:38)stayFather87 schrieb: Machst du das alleine oder mit einem Anwalt?
Ich möchte eine neue Stimmung rein bringen und nicht mehr der Aggressor sein. Das geht nur mit Anwalt.
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@ alles-durch
Wenn dann deine Tochter zu dir kommt, wirst du dann dein bisheriges Leben komplett umstellen? Längere Abwesenheiten im Ausland sind dann nicht mehr drin.
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Ich habe für den aktuellen Monat Kindesunterhalt bezahlt, obwohl das Kind den gesamten Monat in Obhut beim Jugendamt war. Dies habe ich getan weil der Unterhalt tituliert ist und außerdem habe ich erst am Monatsanfang davon erfahren. Es besteht zudem Beistandsschaft durch das Jugendamt.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich für die Obhutnahme einen Kostenbeitrag leisten müsse und ich die Unterhaltszahlungen einstellen solle. Beim Titel hat das Jugendamt einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht erklärt.
Ich habe das Jugendamt gebeten den gezahlten Kindesunterhalt für den aktuellen Monat bei dem Kostenbeitrag anzurechnen oder zumindest die Mutter zur Rückerstattung aufzufordern.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich den Kostenbeitrag leisten müsse und der gezahlte Unterhalt sozusagen Pech ist. Ist solle den ggf. über das Gericht bei der Mutter zurückfordern.
Es kann doch nicht sein, dass das Jugendamt sich den Unterhalt tituliren läßt und mich dadurch zur pünktlichen Zahlung zwingt. Wenn sich die Mutter aber daran ungerechtfertigt bereichert, wollen die damit nichts zu tun haben.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, dass ich dem Jugendamt erklären kann, dass die für die Rückerstattung bzw. Anrechnung in der Verantwortung stehen. Schließlich ist es auf deren Mist gewachsen, dass ich aus vollstreckbaren Titel und Beistandschaft bezahlen musste.
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Nebenschauplatz. Nichts zu gewinnen. Lass es. Solange der Titel besteht, muss gezahlt werden was im Titel steht, völlig egal ob die Gründen für den Titel weggefallen sind. Verschleisse dich nicht mit solchen aussichtslosen Fingerhakeleien.
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(27-10-2023, 21:21)p__ schrieb: Solange der Titel besteht, muss gezahlt werden was im Titel steht.
Nochmal: Das Jugendamt hat mich ausdrücklich aufgefordert keinen Kindesunterhalt mehr an die Mutter zu bezahlen! Außerdem haben die mir eine Vereinbarung über einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht zugeschickt.
Meine Fragen:
1. Muss das Jugendamt den gezahlten Kindesunterhalt für den Monat Oktober bei dem Kostenbeitrag anrechnen? Das Kind war den gesamten Oktober in Obhut. Welchen Rechtsbezug gibt es dafür.
2. Soll ich die JA-Vereinbarung über einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht unterzeichnen? Mit Unterzeichnung verzichte ich auf §§ 238 ff FamFG für die Dauer der Obhut -- also auch auf 239, wo mir eigentlich die Galle hoch kommt.
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Sicher, aber solange keine gültigen Änderungen kommen, muss eben bezahlt werden. Du zackerst doch am aktuellen Monat, wie du schreibst. Du hast also am 1.10. Unterhalt für Oktober bezahlt und erst danach sagte das Jugendamt irgendwas wie: Nicht mehr Unterhalt zahlen, sondern Kostenbeitrag. Und jetzt willst du für Oktober das Unterhaltsgeld wieder?
Nochmal: Für Oktober ist die Sache gelaufen.
Ein Vollstreckungsverzicht kommt mir übrigens sehr seltsam vor. Wenns ein Problem gibt, dann das. Denn das bedeutet eben nur, dass jetzt im Moment nicht vollstreckt wird. Aber es bedeutet nicht, dass Unterhalt nicht mehr geschuldet wird! Schulden laufen trotzdem auf. Das tun sie nur dann nicht, wenn ein Forderungsverzicht gültig wird, der Titel abgeändert wird. Das ist auch kein Problem für das Jugendamt. Änderung, Unterschrift zur Beurkundung.
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Meine Guete, schreib die sch... Kohle ab und konzentriere Dich darauf dass Deine Tocher zu Dir kommt! Du nagst doch nicht am Hungertuch und wirst schon mehr Kohle in Deinem Leben verloren haben. Berherzige p's Ratschlag, bedanke Dich beim Jugendamt und weis sie darauf hin, dass sie einen Forderungsverzicht unterschreiben sollen. Du musst Dich mit denen gutstellen aber natuerlich rechtlich auch auf der sicheren Seite sein.
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"Während der Dauer einer vollstationären Unterbringung ruht der Unterhaltsanspruch des unter- gebrachten jungen Menschen, weil sein Unterhalt durch die Jugendhilfe sichergestellt ist. Es ist niemand - auch kein Beistand - legitimiert, für den gleichen Zeitraum entsprechende Unter- haltsansprüche für den untergebrachten jungen Menschen geltend zu machen." https://content.beck.de/WiesnerSGB/gemei...teilig.pdf
Ich mache einfach das was das Jugendamt sagt und denke nicht weiter drüber nach, bis sich das mit dem Aufenthalt vom Kind geregelt hat.
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Das stimmt ja alles, aber ein bedingungsloser Titel knüpft nicht an Bedingungen, er ist eine davon losgelöste wiederkehrende Schuld. Das ist ja der Witz daran - es braucht keine Begründungen mehr, die Schuld ist davon losgelöst und unbedingt. Es gelten nur die Bedingungen im Titel - zum Beispiel Kindesalter, Laufzeit, Betreuungsperson. Bei Kindesunterhalt braucht die Gläubigerin die meisten dieser Bedingungen nicht akzeptieren, sie können vor Gericht weggeklagt werden. Sie können aber freiwillig akzeptiert werden. Dein Titel ist sicher so eine Standardformulierung ohne Bedingungen.
Natürlich wird kein Unterhalt geschuldet, wenn das Kind Dank Jugendhilfe anderswo untergebracht hat, rechtlich der Wechsel vom BGB ins SGB. Das Jugendamt, die Ex kann Unterhalt dann nicht neu geltend machen, keinen Titel erstellen lassen. Aber was schon vorliegt, ändert sich deshalb nicht. Wäre der Wechsel unbefristet und anhaltend, dann wäre auch der jetzt vorliegende Titel selbst angreifbar, es gibt dann einen Herausgabeanspruch oder er müsste vor Gericht weggeklagt werden.
Zitat:Ich mache einfach das was das Jugendamt sagt und denke nicht weiter drüber nach, bis sich das mit dem Aufenthalt vom Kind geregelt hat.
Das ist die richtige Haltung. Keine Energie in Nebengefechte, auch wenn du dort im Recht bist. Die Mauer muss an ihrem schwächsten Punkt durchbrochen werden. Beim Unterhalt brichst du nicht durch, sondern verlustiert dich auf einem Nebengelände.
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Austriake hatte recht. Die schicken das Kind lieber ins Heim statt zum Vater. So läßt es sich aus der Kindesbefragung rauslesen.
Der Richter scheint davon überzeugt, dass ich das Kind angespitzt hätte. Die Antworten des Kindes seien gefühllos und automatisch.
Die Pflegemutter hat dann auch nochmal über mich hergezogen, dass ich Entscheidungen über die Fächerauswahl des Kindes treffen würde, die fragwürdig seien. Kein Sorgerecht, keine Infos, keine Einbindung aber ich treffe die Entscheidungen -- schon klar woher die es hat. Das Gerede der Mutter wird zur Feststellung eines neutralen Dritten. Der Richter hat sich das für seine Entscheidung so abgeholt; der ist ja nicht blöd.
Die Pflegemutter rät von der Erziehung durch den Vater ab, der wäre zu unkontrolliert und das Kind würde die Mutter verlieren.
Es steht drin, wie es zur Obhut kam. Die Lehrer haben die Mutter angerufen , weil die Tochter nicht zurück wollte. Die Lehrer wollten das Kind wohl zum Vater schicken und die Mutter hat auf stur geschaltet. Das Kind hat auch auf sturr geschaltet und die Lehrer haben das Jugendamt angerufen. Das Kind ist in freiwillige Obhut gegangen, um seinen willen durchzusetzen. Die Schuld gibt das Kind der Mutter und will mit der nichts mehr zu tun haben. Das versteht jeder oder?
Gericht und Helferbranche stellen sich aber dumm und erklären, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass das Kind keinen Kontakt zur Mutter will.
Jetzt soll das Kind wohl im Heim gebrochen werden, bis es zurück zur Mutter geht. Die will eher zu Freunden als zurück und hat den Richter angebettelt nicht ins Heim zu kommen. Das wird die der Mutter ewig nachtragen und die Beziehung zwischen den Beiden auf ewig zerstören.
Ich möchte der Tochter Heim ersparen. Was soll ich machen oder sagen oder anbieten?
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Ist denn schon ein Beschluss ergangen?
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23-11-2023, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2023, 12:06 von Alles-durch.)
nein!
Mündliche Verhandlung zum einstweiligen Antrag auf Übertrag des Aufenthaltsbestimmungsrechtes steht an und danach Hauptverfahren.
Außerdem hat sich rausgestellt, dass die Mutter nichts schlimmes gemacht hat. Das Kind will dort einfach nicht mehr.
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23-11-2023, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2023, 15:31 von stayFather87.)
Machst du das alles alleine oder mit einem Anwalt? Du musst als Super-Daddy-XXL auftreten, weise nach das du Zeit hast und das Kind in allen Belangen unterstützt, auch in Bezug auf den Kontakt zur Mutter.
Weise ausdrücklich darauf hin das ein Kind im Alter von 12 Jahren wohl vor Gericht seine eigene und gefestigte Meinung äußern kann, es handelt sich nicht mehr um ein Kleinkind.
Weise auch darauf hin das die Pflegemutter dich nicht kennt und es aus deiner Sicht anmaßend ist, dass sie so über dich urteilt. Sie will wohlmöglich nur ihre eigenen Interessen durchsetzen - Kinder in Obhut nehmen.
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24-11-2023, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2023, 10:54 von Austriake.)
(23-11-2023, 15:28)stayFather87 schrieb:
Weise auch darauf hin das die Pflegemutter dich nicht kennt und es aus deiner Sicht anmaßend ist, dass sie so über dich urteilt. Sie will wohlmöglich nur ihre eigenen Interessen durchsetzen - Kinder in Obhut nehmen.
Da darf man auch durchaus mal auf die ökonomischen Interessen der Pflegemutter verweisen. Pflegekind = Geld, kein Pflegekind = kein Geld. Ist doch einfach zu verstehen, oder? Die Pflegemutter KANN gar nicht daran interessiert sein, daß das Pflegekind zu einem Elternteil, egal zu welchem, zurück geht.
P.S.: dieser Kampf nimmt mittlerweile Züge an - ich weiß nicht, ob ich so einen Kampf kämpfen wollte. Vielleicht ist es besser, den Kontakt zum Kind zu halten und die Situation zwischen Mutter und Tochter immer weiter eskalieren zu lassen. Irgendwann wird die Mutter vielleicht froh sein, dieses bockige und störrische Kind los zu sein.
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Das Interesse gibts sicher, in vielen Bundesländern sind Pflegeeltern jedoch Mangelware, werden dauernd gesucht.
Beim Richter ist wohl alles gesagt, da wirds wohl wenig Sinn haben, da noch nachzulegen. Ein Manipulationsvorwurf bei einer 12jährigen muss begründet werden, eine Küchentischbehauptung, sie mache irgendeinen manipulierten Eindruck reicht da nicht.
Das Risiko ist, nun zu fragen wie er das über den rein subjektiven Eindruck hinaus begründet. Womöglich saugt er sich was aus den Fingern um nicht als der Vaterhassende Depp dazustehen der er ist, was dir dann das OLG verbaut und worauf die anderen Helfer begierig einsteigen.
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Was sagt denn der Verfahrensbeistand?
Der hat die Aufgabe den willen des Kindes festzustellen und vor Gericht zu vertreten.
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24-11-2023, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2023, 15:53 von stayFather87.)
Ich denke auch zentrales Argument wird hier der Kindeswille sein (Voraussetzung Erziehungsfähigkeit des Vaters und Bindungstoleranz gegenüber der Mutter).
Schau noch mal in die Literatur, bspw. Dettenborn u. Walter - Famlienrechtspsychologie hinsichtlich der Befragung des Kindes und des gefestigten Willen, da wirst du sicher etwas finden.
Rege ein Familienrechtspsychologisches Sachverständigengutachten an, beantrage es! Hier geht’s schließlich darum ob ein Kind in eine völlig neue Familie integriert werden muss oder bei einem Elternteil leben darf.
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Schau auch das du vergleichbare Beschlüsse im Internet findest und schau dir die Begründung an, evtl. kannst du daraus etwas ziehen. Auch der Richter hat sich an das BGB sowie FamFG zu halten.
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