Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Das Urteil liest sich wie eine Empfehlung an das erste Gericht, jetzt den Sack zuzumachen. Ich würde den psychischen Stress, die solche Verfahren auslösen nicht unterschätzen. Du hast es mit dem Bodensatz der Menschheit zu tun, Sozialarbeiter und Juristen. Eine allzu intensive Bindung zu diesem Gesindel - welche du zwangsläufig bei deinem Projekt hast - muss wohlüberlegt werden.

Ich musste mich schlussendlich sehr dazu zwingen, über einen Umweg ins Ausland, das Alles hinter mir zu lassen. Abgerechnet wird mit dem Gesindel auch noch, aber ganz sicherlich nicht auf deren Spielwiese.
Zitieren
(07-11-2020, 18:42)Alles-durch schrieb: Ihr könnt ja mal posten, was Ihr von meiner Idee haltet.

Nichts. Du arbeitest dich an Idioten ab, die über dich lachen. Lass das sein. Wechsle das Spielfeld. Habe ich auch getan, bislang die beste Entscheidung meines Lebens.
Zitieren
(08-11-2020, 10:56)p__ schrieb: Nichts. Du arbeitest dich an Idioten ab, die über dich lachen. Lass das sein. Wechsle das Spielfeld. 

Genau so...und nicht anders...Lass Sie sich an deiner Wand abarbeiten Exclamation
Zitieren
Ich gebe mal ein Update, was ich getrieben habe.

Mit dem Beschluss in der Tasche habe ich den Rat vom Austriaken befolgt und versuche das Kind einfach abzuholen. Ich habe es allerdings transparent gemacht und mein Vorgehen angekündigt. Da die Gründe aus dem Umgangsausschluss alle vom BVerfG abgeschossen wurden, gibt es ja keinen Grund mehr für den Umgangsausschluss.

Ich bin zur Schule, sodass die Nervös wurden. Die haben mir Hausverbot erteilt, mit Polizei gedroht und sogar verboten  den Schulweg zu betreten. Ich habe denen dann eine Strafanzeige wegen Nötigung inkl Dienstaufsichtsbeschwerde plus Strafanzeige für die Mithilfe am Umgangsboykott angedroht, wenn die sich weiter einmischen. Natürlich alles nett verpackt - nach dem Motto, ich will Euch davor schützen, dass ihr mit rein gezogen werdet.

Der Umgangspfleger geht ordentlich ab und erklärt mir, dass ich das Kind nicht abholen darf und rechtsbruch begehe. Was ich natürlich konter, indem ich dem sage, dass der Umgangsausschluss ja nicht vollstreckbar ist, weil die Gründe für unzulässig erklärt wurden. Ich verweise den dann immer an das Gericht. Er soll sich dort halt eine neue einstweilige holen,

Wenn das Gericht noch andere Gründe gibt, als die im Beschluss benannten, müssen die dann benannt werden. Das Gericht habe ich ebefalls dazu aufgefordert und denen angekündigt, dass es ansonsten keine Gründe gibt, den Beschluss zu respektieren. Er ist sozusagen unter gegangen.

Da jetzt das halbe Familiengericht für befangen erklärt ist, haben die eingschränkten Handlungsspielraum, was den Umgangspfleger zu ärgern scheint. Keine Ahnung, ob die nach der Schelte vom BVerfG trotz Befangenheit nochmal was entscheiden oder es einfach laufen lassen.

Das Jugendamt bekommt von mir ordentlich Feuer über Dienstaufsichtsbeschwerden. Die Gründe für den Umgangsausschluss sind ja lächerlich und mit der Entscheidung des BVerfG habe ich Rückenwind. Die Amtsleitung teil mir mit, dass die darauf hoffen, dass im Hauptsacheverfahren eine Umgangregelung gefunden wird, die meine Zustimmung findet. Ich habe beim Oberbürgermeister ordentlich Alarm gemacht....Väterdiskriminierung, Inkompetenz, jährlich werden 30.000 Kindern die Väter entfremdet, usw. Da machen die mir sozusagen Hoffnnung, dass ich das Kind wiedersehen darf. Die gemeinen Auflagen kommen dann - das ist sicher!

Ich habe daher keine Eile bei den Befangenheitsanträgn. Bei die Kette von 3 Richtern durch ist inkl. OLG dauert es sicherlich 3-4 Jahre. Ich habe nämlich den 1. Richter für befangen erklärt. Dann den Prüfenden und dann den Prüfenden des Prüfenden............ Das schlimme ist, dass die mir tatsächlich alle handfeste Gründe geliefert haben und zeigt was das für eine Sekte ist.

Bspw. hat der Umgangspfleger mit Richter 2 den Umgangsausschluss ausgekungelt. Da muss man sich mal geben. Der soll die Befangenheit prüfen, weil Richter 1 den Umgangspfleger nicht gebremst hat. Statt zu prüfen, klüngelt der dann mit dem Umgangspfleger einen einstweiiligen Umgangsausschluss aus. Alles telefonisch und habe ich dann erst bei der Akteneinsicht entdeckt, sonst hätte ich es niemals erfahren. Die meisten Richter schreiben wahrscheinlich noch nicht einmal eine Telefonnotiz -- so klüngeln Richter und Hilfskräfte. 

Meine Tochter habe ich diese Woche von der Schule abgefangen. Ihr einen Brief mit meiner Telefonnummer gegeben, gesagt, dass ich sie lieb habe. Ich sie vermisse, sie jederzeit kommen kann. Ich bin die letzten Tage täglich vorbei und versuche sie abzuholen bzw. zeige ich Präsents, um eine Reaktion der Sekte zu provozieren bzw. der Kleinen und der Sekte zu zeigen, dass ich mich nicht verscheuchen lasse. 

Das Schulgelände betrete ich nicht. Ich warte vor der Schule, so dass mich jeder sieht.

Ob die Bullen kommen, werden wir nächste Woche sehen. Jedenfalls habe ich der Sekte + Mutter + Schule + Gericht gesagt, dass die eine verfassungskonforme Begründung liefern sollen und dann gehe ich wieder. Bis dahin sehe ich mich in der Pflicht die Verfassungsrechte des Kindes sicher zu stellen.
Ich wüßte auch nicht, wer die Bullen rufen sollte oder ob die Bullen sich vor den Karren spannen lassen. Wollen die Bullen mich ins Gefängnis stecken? Ich bin ja komplett transparent und lauere keine auf. Ich kündige mein kommen ja an; selbst das Gericht habe ich vor 3 Wochen informiert und um Entscheidung gebeten. 


War da noch wer.....
Ja die Ex. Die wird ja geschützt. Der ganze Umgangsboykott basiert auf ihren Mist, während die Helferbranche lediglich vorgeschoben ist, damit die eine Ausrede gegenüber dem Kind hat und ihr Umgangsboykott einen legalen Anstrich bekommt. Die versteckt sich, sperrt mich auf allen Kanälen und reagiert einfach nicht.


Nächstes Wochenende mach ich mich wohl wieder ab ins Ausland.
Ich gehe davon aus, dass die mir irgendwas präsentieren werden, um den Umgangsausschluss weiter in die Länge zu ziehen und mich vom Kind fern zu halten. Die Reaktion erwarte ich dann auch mit Spannung.
Zitieren
Schon mal vorab ein Lob deiner Vorgehensweise.
Du bist aber nicht alleine.
Ich habe aufgelistet, seit Anfang der Korona-Krise, bis jetzt hatte die Mutter mir 22 Mal den Umgang verweigert. (Wochenende und Ferien 1 Umgang gerechnet)
Da kam ein Schreiben von ihrer Anwältin,. ich dürfe meinen Sohn nur Stundenweise sehen und zu mir nehmen, weil ich im Ausland Wohnen würde.
Dies sollte ich bestätigen, was ich nicht gemacht habe.
Der Grund dafür ist das deutsche Gesetz, was klar und deutlich beschreibt, dass Umgänge auch in der Krise so stattzufinden haben wie im Beschluss steht.
Auch deutlich formuliert, Änderungen sind nur vor Gericht zu machen.
Selbst das Jugendamt stimmte der Mutter zu und belegte sich auf das Schreiben der Mutter, welches nur die Regelungen ohne die Ausnahmen enthielt.
Nach Belehrung des Jugendamtes meinerseits im Ausland lebend, und dem Vermitteln der kompletten Regelung, wo klar und deutlich steht, dass Kinder unter 14 Jahren, wo mein 6 Jähriger nun mal zu zählt von den Quarantäne-regeln ausgeschlossen ist und auch 72 Stunden bei mir bleiben darf, habe ich das Jugendamt vorgeworfen, gesetzwidrig zu handeln und Mitschuld an Anfangsbetonten zu haben.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Somit werfe ich der Mutter vor, Umgänge in über 22 fachem Fall gesetzwidrig gehandelt zu haben, Sanktionen wurden damals wegen mehrfacher Umgangsverweigerung schon erhoben, vor.
Das Jugendamt meinte nur, ich solle mich an einem Anwalt wenden und zieht sich zurück.

Nun gehe ich auch wieder vor Gericht mit den oben genannten Beweisen.
Mal schauen was die Richterin sich diesmal aus der Nase zieht um die Mutter wieder zu verschonen.
Wegen der Umgänge und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt auch schon ein Verfahren vor dem OG.

Was mich interessieren würde wären noch die Vorgehensweise der Befangenheit, da habe ich noch keinen richtigen Ansatz um die noch vorzulegen.
Zitieren
(04-12-2020, 20:05)Wiederankläger schrieb: Was mich interessieren würde wären noch die Vorgehensweise der Befangenheit, da habe ich noch keinen richtigen Ansatz um die noch vorzulegen.

Grundsätzlich musst Du wissen, dass Du mit Befangenheit nur 2 Dinge erzielen kannst

1. Verzögern
2. Richter wachrütteln

Grundsätzlich mögen Richter keine Befangenheitsanträge und es wird zu 99% abgeschmettert.

Die Gründe um einen Richter für Befangen zu erklären, hat der Gesetzgeber sehr niedrig formuliert. Mit folgendem Textbaustein bekommst Du die Familienrichter fast immer dran. 

Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, also ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Dabei muss es sich um objektive Gründe handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, MDR 2003, S. 892). Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist; unerheblich ist, ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 102, S. 192 m.w.N., st. Rspr.; BGH, NJW-RR 2003, S. 1220 m.w.N., st. Rspr.).

Die Besorgnis der Befangenheit ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2008, S.1080).

----und dann beschreibst Du warum der Richter  Dich übergeht bzw. Deine Argumente nicht hören will
Zitieren
bei mir wurde der Antrag gegen den Strafrichter "angenommen" und seine Taten wurden erklärt.
Bei der nächsten Sitzung war er normal und nicht zahlverweigereragressiv.

Bei der Familienrichterin kam erstmal das Angebot den Antrag zurückzuziehen und nachher die Ablehnung wegen (siehe unten)
Mir kostete es 5 Minuten Zeit, hoffentlich der Gegenseite eine Minute mehr Wink

ich freue mich wenn das trotz der Ablehnung die Richterin erreicht hat
[Bild: iuamwj3u.png]
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
Befangenheitsanträge bringen einen inhaltlich nicht weiter. Dich bringt gar nichts weiter. Du wirst als Vater zutiefst diskriminiert.

Väter werden ausgelacht und das BVerfG lacht mit. Der Umgangsausschluss ist zwar unzulässig, sagte mir das BVerfG, aber daran ändern können die nichts, weil sich der Vater durch die Befangenheitsanträge am FamG selbst blockieren würde.

Moment mal ---- Ganz langsam ---
Das BVerfG argumentiert am Vater entlang!

Die Verfassungsrechte des Kindes sind ausgesetzt und das BVerfG sagt "selbst Schuld". Ist das Kind auch selbst schuld?
 
Was ist den mit den Verfassungsrechten des Kindes? Muss das BVerfG nicht von Amtswegen die Rechte des Kindes vertreten? In meinem Antrag habe ich ausdrücklich vom Umgangsrecht des Kindes gesprochen. 

Fehlt dem BVerfG tatsächlich die Empathie, dass das Kind den Vater vermisst? Hat das BVerfG tatsächlich unterstellt, dass das Kinde seine Verfassungsrechte auf den Vater nicht einfordert? JA!!!

Das schlimmste was mir vorgeworfen wird, ist dass ich mal gesagt haben soll, das die Mutter blöd sei. Das war angeblich ein Zufallsergebnis einer Kindesbefragung des Jugendamtes als es darum ging, dass die Mutter das Kind seit dem 4 Lebensjahr schlägt. Die Mutter musste als Auflage eine Gewaltberatung machen und ich -- tschuldigung ich meine natürlich das Kind -- wurde mit Umgangsausschluss sanktioniert.

Als es um die Hortanmeldung ging, wurde nach den formalen Voraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gefragt. Damals ging es um das Kindeswohl.

Wenn also die Mutter etwas verlangt, dann verlangt sie es für das Kind. Wenn der Vater etwas verlangt, dann tut er es immer für sich selbst. Das Kind hat an dem Antrag des Vaters sozusagen kein Interesse; ansonsten hätte die Mutter den Antrag gestellt.

In 5 Jahren und unzähligen Verfahren, bei diversen Richtern und diversen Hilfskräften, habe ich das nicht ein einzige Mal auch nur ein ganz kleines bischen anders erlebt. Es zieht sich bis in die höchste Ebene aller Gerichte und durch alle Institutionen der Gesellschaft. 

Ich habe alles-durch. Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Gutachter, Staatsanwaltschaft, Bürgermeisteramt, Ministerium, Regoerungspräsidium, Politik, Presse, Schule, Kindergarten, soziales Umfeld, usw.. Niemand, der das nicht miterlebt hat, kann sich vorstellen, wie dermaßen dreckig Väter entrechtet und diskreminiert werden.

Vätern wird grundsätzlich und überall unterstellt im Eigeninteresse zu handeln, während die Mutter immer nur im Interesse des Kindes agiert. Meine Erfahrungen sagen mir, dass es genau umgekehrt ist. Frauen lieben oftmals opportunistisch und Männer loyal. 

Väter werden konsequent weg geblockt und zur Ader gelassen. 
Die Ungerechtigkeit brennt auf der Haut. Loslassen kannst Du nicht, weil Dich die Gesellschaft drauf konditioniert hat, dass Kinder ihre Väter brauchen.
Zitieren
Schau dir die Videos von Paul Elam auf der tube an. Der hat es alles psychologisch-philosophisch aufgearbeitet, wie der Staat mit uns Männern umgeht, mit dir besonders krass durch alle Instanzen. Es gibt eine nicht erklärte, nicht benannte, nicht deutlich gemachte Zentrierung des Staates und all seiner Instituionen und der Gesellschaft auf das WOHL DER FRAU. Mgtow hat dies : Gynonzentrismus genannt. Dabei ist ein Teil dieses Konzeptes, in niederträchtiger Weise diesen Gynozentrismus, wenn er denn doch mal in Frage gestellt wird, mit nicht vorhandener Diskriminierung zu begründen.
Aber es ist unser Schicksal. Weil wir in dieser Zeit leben.
Zitieren
Kleine UpDate

Ich dachte, dass so ziemlich alles-durch hätte. Leider fehlt ein Thema.

SIPPENHAFT

Meine Tochter hängt sehr an der Großmutter. Die hat die Kleine im ersten Jahr gemeinsam mit mir betreut, während die Ex lieber arbeiten ist. Meine Mutter kann so richtig gut mit Kindern und hat ein super Verhältnis zu allen Enkelkindern.

Meine Mutter wohnt etwas weiter weg und wird von der Ex selbst für Weihnachtstelefonate geblockt.

Meine Mutter war jetzt einige Tage hier und wollte das Enkelkind sehen. Dem Enkelkind ein Nikolausgeschenk geben. Da die Ex nicht reagiert und meine Mutter auf allen Kanälen sperrt, hat meine Mutter am Nachmittag auf den Schul-/Hortbus gewartet. 

Dort erfuhr meine Mutter, von der Ex, dass sie Kontaktverbot zum Kind hat. Es gäbe einen Beschluss, dass ich das Kind nicht sehen dürfe, was das BVerfG ja für verfassungswidrig erklärt hat. 

Das interessiert aber keinen, schließlich steht der Wille der Mami über dem BVerfG und meine Mutter ist bei dem Kontaktverbot sozusagen in Sippenhaft. Die Ex hat dann direkt den Umgangspfleger angerufen. Meine Mutter hat sich geweigert mit dem zu reden und meinte, dass sie nur ihr Enkelkind sehen wolle und mit dem Umgangspfleger nichts zu schaffen hätte. Das Enkelkind hat sie dann auch gesehen. Meine Tochter weiß ganz genau was läuft. Die Augen haben geleuchtet, dann sah sie die Mutter und erstarrte. Sie muss ihre Gefühle unterdrücken -- echt schlimm.

Am Folgetag war meine Mutter dann beim Hort, um mit ihrem Enkelkind nach dem Hort zu sprechen. Also bevor die Kleine in den Bus steigt. Meine Mutter dachte sich, dass sie so 2-3 Minuten hat, ohne dass die Ex dabei ist.

Meine Tochter wurde von der Erzieherin persönlich raus gebracht, während die anderen Kinder allein zum Schulbus liefen. Also besondere Wachaufsicht für meine Tochter - Schutzhaft sozusagen.

Meine Mutter sah das und ging zum Enkelkind. Die Erzieherin fragte "Wer sind Sie denn?" Als sie erfuhr, dass es die Oma väterlicherseits ist, meinte die Erzieherin, dass meine Mutter Kontaktverbot hätte. Meine Mutter ist echt sauer geworden, weil sie ja nichts getan hat, aber in Sippenhaft genommen wird. Die kleine war mal wieder völlig irritiert und musste die Gefühle unterdrücken.

Da kam dann auch schon die Ex mit dem Rad um die Ecke. Die wollte nämlich die Bushaltestellensituation vom Vortag vermeiden und dachte sich, ich hol das Kind am Hort ab. Das führte zur erneuten Begegnung zwischen Ex und meiner Mutter. Meine Mutter hat die Ex zusammengefaltet, die nur nach Luft schnappte und wieder ihr Handy zückte.

Eigentlich wollte ich morgen mal auf meine Tochter nach dem Hort warten. Das verkneife ich mir aber. Vermutlich werden demnächst die anderen Kinder meine Tochter ausgrenzen, weil ihr Vater so ein verbrecher ist, dass die ganze Familie sozusagen zum kriminellen Clan gehört. Das Kind wird vor diesem Clan geschützt - Wahnsinn 

Meine Tochter steht bei solchen Begegnungen immer wie eine Salzsäule da. Ich denke durch die starke Bindung zu mir und meiner Mutter, haben meine Ex und die gesamte Sekte das Kind gebrochen oder sind gerade dabei. Die wird ihr Lebenlang psychische Probleme haben und vermutlich in 3-4 Jahren viele Schwierigkeiten machen.........Schuld ist dann wieder der Vater......

Wahnsinn, was sich unbescholtene Väter gefallen lassen müssen, wenn diese sich gegen die Entsorgung stemmen.
Zitieren
kenn ich irgendwoher von meiner mittlerweile 30jährigen tochter pia....

genau die selbe vorgehensweise!

lass dir nichts gefallen, egal ob töchterchen erstarrt - einfach die ex zusammenfalten
und immer den beschluß dabeihaben.

lass krachen mann...

bb
netlover
Zitieren
Tja

Das mit dem Beschluss dabei haben, ist etwas schwierig. Der geltende Beschluss sieht einen Kontaktausschluss vor, der einstweilig und trotz Befangenheit beschlossen wurde - ohne eine Begründung zu liefern.

Das BVerfG hat die Zuständigkeit abgelehnt, aber gesagt, dass der Beschluss wegen der fehlenden Begründung verfassungswidrig wäre.

Die Sekte und Ex schaltet jetzt auf stur und meint, dass der Kontaktausschluss formal ja noch gelten würde und weil ich alle für befangen erklärt habe, könnte das auch keiner abändern. Ich bin also sozusagen selbst schuld
- arschlö...er -
Den Ausschluss konnten die schließlich trotz Befangenheit entscheiden, aber umgekehrt soll es plötzlich nicht mehr gehen. Von wegen Kindeswohl - egozentrische Retourkutsche wegen den Befangenheitsanträgen. 

Hat mir der Umgangspfleger mitgeteilt und der quatscht mit den Richtern. Mann muss also immer zwischen den Tönen der richterlichen Dienstleister lesen. Die stecken alle unter einer Decke

Ich habe daher am Wochenende einen Antrag beim Familiengericht gestellt, wo ich gesagt habe, dass wenn die Gründe haben, dass die die jetzt feststellen sollen und ich bis dahin in der Pflicht bin das verfassungsrechtliche Umgangsrecht des Kindes sicherzustellen. Ich habe dann über meine gescheiterten Abholversuche berichtet und angedrohte Polizeieinsätze. Über die Abholversuche provoziere ich also eine Entscheidung bzw. wenn nicht suche ich halt weiter den Kontakt zur kleinen.

Ex, Schule und etc. Schotten das Kind ab, dass ich nicht ran komme und meine Mutter ist in Sippenhaft. Echt krank.

Bin mal gespannt, wie es weiter geht.
Ich bin sowieso bald wieder weg. Die werden das Kind sowieso weiter vor mir abschotten.
Zitieren
Ich hatte damals den Kindergarten auf meine Seite gebracht. Bei mir war es genau andersherum, ich durft meinen Sohn heimlich im Kindergarten sehen und mit ihm spielen. Einmal hatte ihn die Exe frueher abholen wollen, da hatten die mich sogar noch "versteckt". Wenn Du die Schule/Kindergarten auf Deiner Seite haettest, waere alles ein wenig einfacher.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
Das Problem ist, dass diese Mami leider überall die Opfermasche fährt und das kann die richtig gut.

Dann kommen noch Jugendamt und Umgangspfleger dazu, die alle gegen den Vater sind, weil der halt mit dem Wechsel des Kindes zur Mutter die Konsequenzen aus der Hexenjagd gezogen hat und sich weigert die doppelbelastete Dame zu entlasten, was ja so gemein ist.

Typisch Weib...er erst knallhart auf den Vater einschlagen, bei den Konsequenzen dann aber die Heulnummer fahren, wo dann auch jeder Verständnis hat. Auf diese Weise werden die Damen entgrenzt und machen den Vater zum Jumping Jack. Alle paar Wochen ein neues Thema oder neue Wünsche.

Sorry, aber ich lasse mir aber schon genug das Leben durch diese schei..ße... diktieren. Die Ungerechtigkeit brennt aber auf der Haut, was kaum zu ertragen ist.
Zitieren
Moin Alles-durch,

deine Ex ist debil und das kannst Du nicht ändern. Schon die meisten gesunden Frauen sind durch die ortsübliche Sozialisation unbrauchbar; wenn dann noch ein besonderes Trauma dazukommt, kannst Du die Frau gänzlich abschreiben. Vergessen. Nicht mehr damit beschäftigen. Sie hält dein Kind in Geiselhaft? Dann finde heraus, ob und wie Du deinem Kind am besten helfen kannst, was - je nach Schwere der Diagnose bei der KM - auch mal der komplette Kontaktabbruch sein kann. Das ist wiederum ebenfalls aufgrund der ortsüblichen Sozialisation schwer zu verdauen - ist aber so. Gerechtigkeit ist in unserer Gesellschaft kein Wert, sondern die Quintessenz der Heuchelei. Allein die Realität zählt. 

Das mit deiner Mutter hat für mich etwas komisches. Ich weiß nicht, ob mir Mütter und Großmütter noch leid tun können, die ihr gesamtes Leben dabei zugeschaut haben, wie anderer Menschen Brüder, Väter und Söhne gesamtgesellschaftlich verkauft und verraten wurden. Die Frauen machen es sich mit dem ortsüblichen Narrativ über Männer und Frauen zu bequem. Das, was wir Männer erfahren, wird von unseren eigenen Müttern, Großmüttern, Tanten, Schwestern, Töchtern, Geliebten, etc. im Namen des Narrativs geduldet und in Kauf genommen. Ich bin seit dieser Erkenntnis ein wenig rauher im Umgang mit ihnen (dort, wo er noch stattfindet) geworden.

VM Cool
Zitieren
das nennt man quotenfrauen....
Zitieren
Hallo Forum,

habe eine bzw. zwei Fragen.

Ich habe ja eine Kette von 3 Befangenheitsverfahren aufgebaut.

Ich habe nunmehr den erste Beschluss aus der Befangenheit zurück. Der wurde kurzerhand abgebügelt. Meiner Meinung nach ist da ein Gehörsfehler drin und er ist auch Rechtsfehlerhaft. Ich habe also sachliche Gründe in die weitere Instanz zu gehen.

Die übrigen Befangenheitsanträge in der Kette werden erwartungsgemäß ebenso abgebügelt. Auch dort könnte ich in die Folgeinstanzen gehen, weil ich rechtlich gut ausgeführt habe.

Falls ich alle Befangenheitsanträge durch alle Instanzen ziehe, dann sind wir in ca. 1,5 bis 2 Jahren im Umgangsverfahren. In der Zwischenzeit würde ich einfach versuchen meine Tochter abzuholen und alle hängen wegen der Entscheidung vom BVerfG in der Luft. Sozusagen Narrenfreiheit, weil das Gericht blockiert ist, während die Mutter das Kind weiter in Geiselhaft hält.

Wenn ich auf die OLG/BGH Instanzen verzichte, dann wären wir in ca. 2 Monaten im Umgangsverfahren. Die Richter hätten dann wieder die Kontrolle. Im letzten EA wurde für Kontaktaufnahme zum Kind ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € angedroht, da weiß man was kommt. Dank BVerfG ist das derzeit weg, da der Beschluss verfassungswidrig ist.

Den Richtern habe ich mit dem Beschluss vom BVerfG in der Tasche ordentlich die Meinung gegeigt. Ob die es wachgerüttelt hat oder eine Retourkutsche kommt, weiß ich nicht. 

Der Umgangsausschluss ist nur mit Gutachten zulässig und an die gesetzlichen Formalitäten werden sich die Richter diesmal halten. Ob die ein Gutachten machen, bei dem das Risiko besteht, dass raus kommt, dass die Mutter ne Vollmeise hat, bin ich eher skeptisch. 

Die weiteren Verfahrensbeteiligten sowie die Mutter halten jedenfalls am Umgangsausschluss fest, um die Werktagsumgänge tot zu machen - sozusagen das Argument der Kontinuität unterbrechen. Kind hat sich an was neues gewöhnt, wird es heißen.

Ich erwarte eine fixe Umgangsregelung am Wochenend. Als Begründung werden dann die Störungen in der Schule vorgeschoben, weiterer Kontakt per Ordnungsgeld unterbunden und wenn ich bock habe das Kind zu sehen, kann ich mich an den Umgangpflegeridioten wenden ansonsten halt nicht. 

Das ist dann auch ein schönes argument dem Kind zu sagen. Dein Vater will Dich nicht. Ansonsten würde er Dich am Wochenende nehmen.

Persönlich habe ich keinen bock mehr mich da wieder verarsc..h...en zu lassen. Es reicht jetzt auch. Eine fixe Umgangsregelung will ich nicht haben. Dafür bin ich zwischenzeitlich zu viel im Ausland. Das Kind kann kommen wie es will und wenn ich da bin.


Was soll ich machen?

Was werden mich die Befangenheitsanträge (OLG/BGH) in der Summe - also die gesamte Kette - kosten?
Zitieren
(12-12-2020, 20:48)Alles-durch schrieb: Was soll ich machen?

Innerlich Abschied nehmen - von Tochter und Gerechtigkeit. Dann kannst Du den äußeren Kampf (falls dieser Wunsch danach noch vorhanden ist) ganz anders führen.

VM Cool
Zitieren
Ich möchte wissen, was am wenigsten stressig ist. Prozessieren habe ich so oder so vor der Brust. Ich habe aber keine Lust der kleinen aus dem Weg gehen zu müssen. Ich tendiere also dazu die Befangenheitsverfahren laufen zu lassen. In 2 Jahren ist die Kleine 10. Da soll die dann kommen, wann die will oder selbst mit den Deppen reden.

Habe aber keine Ahnung was das kosten wird und ob meine Strategie mit 2 Jahren auf geht..
1 x Umgang + 1 x Sorge
2 Instanzen (OLG + BGH)
3 Befangenheit

Also Insgesamt:
(1+1) x 2 x 3 = 12 Verfahren

Was wird das kosten?
Klappt das mit den 2 Jahren?
Zitieren
es wird nix klappen, wenn opfermama nicht will!

erst wenn alle femen aus allen ämtern entsorgt wurden, dann hast du die chance - aber nur bei nicht
kastrierten familienrichtern.

bb
netlover
Zitieren
(26-07-2020, 16:26)Austriake schrieb: Wenn du Kontakt zu deiner Tochter willst, dann stelle ihn her und pflege ihn. Die Helfer mögen abkotzen, aber mit Gewalt daran hindern werden sie dich nicht können. Also geh hin und schaffe Fakten - scheiß drauf, was die Mischpoke darüber denkt, schreibt und/oder zetert. Dein Kind kommt zu dir, fertig.

Und die Fuzzis bei Jugendamt, Gericht oder sonstwo können Spiegelfechten üben in der Zwischenzeit. Was die absondern, interessiert dich nicht mal. 

Ich will dann auch dazu meine Erfahrung teilen. Ich heiß ja nicht umsonst "Alles-durch"

Es wurde ja im September unter Ordnungsgeldandrohung kurzerhand ein Umgangsausschluss beschlossen, zu dem das BVerG im Oktober gesagt hatte, dass dieser einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen sei, können die den nicht aufheben. 

Der für Befangen erklärte Richter hält den Beschluss seit 6 Monaten einfach offen, indem er die neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung einfach nicht durchführt.

Für die Laien. Der Richter kann im Eilverfahren, wenn es besonders dringend ist, ohne mündliche Verhandlung und ohne Dir die möglichkeit zu geben was dazu zu sagen einfach mal eine einstweilige Anordnung beschliessen. Bei mir war es ein Umgangsausschluss, weil ich versucht habe meine Tochter für den Umgang abzuholen, was der Umgangspfleger untersagt hat. Das Kind hat nämlich beim Jugendamt während der Befragung über die Backpfeifen von der Mutter erklärt, das ich irgend wann mal gesagt haben soll, dass die Mami blöd sei oder sich blöd verhält. 

Auf jeden Fall habe ich mir einen Umgangsausschluss unter Ordnungsgeldandrohung gefangen, was das BVerfG für verfassungswidrig bewertet, aber nichts machen kann, weil das Verfahren halt noch läuft.

Ich habe dann meine Tochter zufällig auf der Straße gesehen und ihr gesagt, dass sie jederzeit vorbeikommen könne, wenn sie dürfe und dass ich sie lieb habe. Die Mami hat daraufhin einen Ordnungsgeldantrag gestellt, weil ich den Umgangsausschluss damit verletzt hätte, wofür der Richter das Verfahren eröffnet hat.

Also das einstweilige Verfahren zum Umgangsausschluss ist noch nicht beendet, aber es werden bereits Ordnungsgeldanträge behandelt.

Ich habe dann gefragt, ob den das einstweilige Verfahren abgeschlossen sei, damit das BVerfG entscheiden kann

Antwort des Richters "nein, noch nicht abgeschlossen. Es fehlt noch die Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung"

Im Januar hat mir dieser Drec..sa...c von Richter dann geschrieben, dass er das Ordnungsgeld anordnen wird, weil ich mit der Aussage, dass sie jederzeit kommen dürfe den Umgangsausschluss verletzt hätte. Dieser bedeute ja, dass sie gerade nicht jederzeit kommen dürfe. 

Ausserdem ließ er mich wissen, dass er die Rechtmässigkeit des Umgangsausschlusses beim Ordnungsgeldantrag nicht prüfen müsse und hat eine OLG Entscheidung zitiert. Also nach dem Motto "das BVerfG hat den Umgangsausschluss zwar für Fehlerhaft bewertet, aber diesen sind ja die Hände gebunden, die Rechtmässigkeit muss ich nicht prüfung und daher lass ich den Papi jetzt bluten"

Das einzige was mich gerettet hat, war dass ich im Ausland war und der Tochter gesagt hatte, "wenn Du darfst". Der Richter musste dann einsehen, dass eine 8 Jährige wohl kaum ein Flugticket buchen kann und seine Interpretation, dass sie jederzeit kommen dürfe, daher auch keinen Sinn ergibt.

Der war dann aber so sauer, dass er der Mutter empfohlen hat den Ordnungsgeldantrag zurück zu ziehen, aber gleichzeitig den Umgangsausschluss um einen Kontaktausschluss erweitert hat. Ich muss mich 50m fern halten und wenn das Kind auf mich zu kommt, habe ich dafür zu sorgen, dass die 50m wieder eingehalten werden. Ich muss also rennen, wenn meine Tochter auf mich zurennt. Das ganze ist sofort mit knallharten Ordnungsgeldandrohungen unterlegt......und das er die verhängen kann, auch wenn die Grundlage unrechtmässig ist, hat er ja per OLG Beschluss nachgewiesen. Ebenso läßt er keinen Zweifel daran auf eine Gelegenheit zu warten.

Jedenfalls habe ich auch dort die neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung eingefordert, um den Rechtsweg auszuschöpfen und eine erneute BVerfG Klage angekünditg. Den Befangenheitsantrag gegen den Richter habe ich ebenfalls ausgeweitet und mein unverständnis kund getan, dass immer nur dann was entscheidet, wenn er gegen mich austeilen kann und ansonsten die Befangenheit vorschiebt das Verfahren seit Monaten in der Schwebe zu halten, um das BVerfG auszuschalten.

Das BVerfG wird wohl zum Kontaktverbot ebenfalls sagen, dass ich das Verfahrensende abwarten muss, was Monate dauern wird. Mit dem Richter wird das nichts mehr, sodass ich den abschieße und Befangenheitsanträge gehen frühestens in der 2. Instanz durch. 

So wie die Mutter es drauf anlegt mir was anzuhängen, der Richter gegen mich den Ermessensspielraum ausschöpft und die Helferbranche die Mami unterstützt kann ich mich aktuell quasi nicht mehr aus dem Haus trauen. Die kleine wohnt ja in der nähe und will zu mir. Die 50m kriege ich doch nie eingehalten bzw. wird die Mutter irgend was erfunden bekommen, was der Richter dann im Rahmen seines Ermessensspielraums als Verstoß auslegen wird und mich zahlen läßt.

Ich bin zwar sowieso überwiegend im Ausland aber das ist absoluter 
Wahnsinn!!!
Zitieren
Rechtsmittel und Zeitpunkt Vollstreckbarkeit fallen leider auseinander. Erst wirst du exekutiert, dann kannst du dagegen klagen.
Zitieren
@p__
Vielen Dank für deine gesamten Antworten hier im Strang!

@Alles-durch,

Ich habe lang von aussen gelesen, besonders hier im Strang, lass dir von einem entsorgten, bis heute kämpfenden Vater ein paar Dinge sagen. ;-)

Die gemachte Erfahrung mit meinen beiden Kindern hat leider gezeigt, dass letztlich nur loslassen wirklich hilft, so bitter das auch ist. Mittlerweile halte ich das für eine Grundvoraussetzung im Umgang mit solchen Müttern und der gesamten Helferindustrie, ich beziehe da auch die Betreuerindustrie mit ein.

Und, man muss ihnen das Geld entziehen, man muss konsequent dem Staat die Arbeitsleistung entziehen, Kosten verursachen wo es nur geht.

Keine Romane schreiben, da lacht sich die Helferindustrie nur ins Fäustchen, einfache emotionslose Zweizeiler als Antworten sind oftmals völlig ausreichend. Oftmals macht die Gegenseite Fehler die man ausnutzen kann um das Schlimmste in finazieller Hinsicht abzuwehren.

Die Gerichte, die Politik spricht nur eine Sprache, auch wenn es Ausnhamen gibt, aber was ist der Preis dafür? Die Sprache, die Gesetze richtet sich in den überwiegenden Fällen gegen die Väter. Oft erhält man in späten Instanzen Korrekturen, doch was ist der Preis eines jahrelangen zermürbenden, teuren Kampfes vor Gericht?

Lasst sie in das Leere laufen sage ich! Hier zu schreiben wühlt mich sehr auf, später werde ich in Ruhe länger Stellung nehmen.
Zitieren
Willkommen, bin gespannt auf deine Geschichte in einem eigenen Thread und die detaillierteren Erfahrungen. Was du hier schon mal skizziert hast, kann man bereits zu 100% zustimmen.
Zitieren
Tja, immer wieder das Selbe.

Ich habe aber nochmal 2 Fragen. Ich will nämlich nochmal eine Eingabe beim BVerfG machen.

1. Kann mir das Gericht tatsächlich zur Auflage machen, dass ich vor dem eigenen Kind weglaufen muss? Ich meine da steht tatsächlich im Beschluss drin, dass wenn das Kind auf mich zuläuft, dass ich dann dafür zu sorgen habe, dass die 50m wieder eingehalten werden.

Ich muss also tatsächlich wegrennen, wenn die mich bspw. in der Nachbarschaft sieht und auf mich zuläuft, weil bspw. die Mutter nicht dabei ist. Kann da jemand ein gerichtliche Entscheidung zitieren?

2. Welcher Verfassungsrechtsverstoß / EMRK-Verstoß liegt bei dieser  Auflage vor

Mir ist schon klar, dass es zermürbend ist. Ich will mich aber auch nicht wie ein Aussätziger versteken müssen. Das ist schon eine Frechheit und die Begründung, wie immer lächerlich und völlig aufgeplustert.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste