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Unterhalt und UG oder lieber ltd.
#39
Geschäftsführerverbot gibts doch nur wenn eine Firma Insolvenz gegangen ist und bei gewerbeverbot?!?. Bei privatinsolvenz kann ich trotzdem Geschäftsführer sein.

Richtig ist natürlich, es müsste eine fremde gmbh UG sein. Wobei wenn meine Anteile 500 Euro entsprechen und die UG nicht wächst sollte hier auch nicht gepfändet werden können?!?

Ich sprech mit dem Steuerberater die Unterschiede durch. Ich muss 4,5 Jahre durchhalten. Dann wird es schon einfacher.
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RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 15-06-2019, 11:01
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 22:08
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 23:28
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von MasterOfDesaster - 17-06-2019, 18:05

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