13-06-2019, 22:13
Wenn dein eines Kind 600km weit entfernt wohnt und regelmäßig abholen musst, kannst du 0,20 Euro je Km unterhaltsmindernd gelten machen, pro Umgangswochenende (4 x 600km) immerhin 480 Euro. Warum uns Unterhaltspflichtigen unterstellt wird, wir kämen günstiger an den Sprit, hat sich mir noch nie erschlossen ...