12-06-2019, 15:38
Witzige Antwort des JA auf die obige Sache:
Die Unterhaltsansprüche von unterhaltsberechtigten Kindern sollen sich an einer möglichst realitätsnahen Bemessungsgrundlage orientieren.
Da Ihr Einkommen aufgrund häufiger Arbeitsplatzwechsel starken Schwankungen unterworfen ist, konnten wir im vorliegenden Fall keine (keine unterstrichen) Prognose für zukünftigen Unterhalt ermitteln, sondern sind gezwungen aufgrund der eingereichten Lohnabrechnungen den tatsächlichen Unterhaltsrückstand für das Jahr 2018 zu berechnen.
Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitten wir um rechtliche Darlegung. Durch den Grundsatz der Beweislastumkehr sind Sie verpflichtet, Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit darzulegen.
Also so ein Geschwurbel ist schon bemerkenswert...
Die Unterhaltsansprüche von unterhaltsberechtigten Kindern sollen sich an einer möglichst realitätsnahen Bemessungsgrundlage orientieren.
Da Ihr Einkommen aufgrund häufiger Arbeitsplatzwechsel starken Schwankungen unterworfen ist, konnten wir im vorliegenden Fall keine (keine unterstrichen) Prognose für zukünftigen Unterhalt ermitteln, sondern sind gezwungen aufgrund der eingereichten Lohnabrechnungen den tatsächlichen Unterhaltsrückstand für das Jahr 2018 zu berechnen.
Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitten wir um rechtliche Darlegung. Durch den Grundsatz der Beweislastumkehr sind Sie verpflichtet, Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit darzulegen.
Also so ein Geschwurbel ist schon bemerkenswert...