20-09-2021, 18:44
(19-09-2021, 20:51)Zahlesel_RUS schrieb: ohne Haftbefehl gibt es doch keine Vollstreckungsverjährung
Die Frist zur Vollstreckungsverjährung läuft ab Tag der Rechtskraft.
Bei Dir vermutlich entweder 3 oder 5 Jahre - je nachdem welche Tagessätze zugrunde gelegt wurden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)