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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(19-08-2021, 14:28)Zahlesel_RUS schrieb: Ihr meint, dass es im Strafverfahren NULL Logik gibt?


Nein. Es ist eine andere Logik.

Eine mögliche negative Kostenbilanz hat NICHTS mit der Strafe zu tun.
Es gibt keine Verknüpfung.
Der Staat "gönnt" sich hier ohne Probleme auch hohe Ausgaben. Weil die Strafe in jeden Fall verfolgt werden soll.

Wenn Du hier mit Kosten argumentiert, kann ich Dir sogar ein Kostenargument von staatlicher Seite her nennen:
Dein Knastaufenthalt hat abschreckende Wirkung auf sagen wir mal 10.000 unterhaltszahlende Väter, die vielleicht hier auch gerne alles hingeworfen hätten.
1 Fall (Deiner) kostet. Aber 10.000 andere potentielle Fälle bringen durch die Sanktionierung Deines Falles weiterhin Geld sowie "gesellschaftliche Ordnung".
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Ruckzuckmaschine - 19-08-2021, 16:58

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