09-01-2020, 12:28
(09-01-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: Ich komme gerade aus dem Gerichtssaal.
Ich habe meine Berufung zurückgezogen.
Sonst hätte die Staatsanwältin aus 36k noch mehr gemacht.
Die Staatsanwaltschaft ist also auch in Berufung gegangen ??????????...und genau in dem Augenblick hättest Du die Eier haben müssen zu sagen NEIN !.
Für Strafrichter hat der laufende Titel über 1300€ die Kraft, sonst nicht.
Welche Berechnung wurde zugrunde gelegt ??????????um dem § 160 StPO zu genügen. Der zivilrechtliche darf nicht unüberprüft übernommen werden.
Die Auflage 1000€ werde ich beim Bewährungsgericht anpassen müssen, es geht.
Ich muss mein Einkommen vorlegen usw.
Das hätte mir auch mein Anwalt sagen können, hat er aber nicht.
Deswegen lieber zahle ich 200€ für diese Sitzung statt an den Anwalt, der meine Freiheitsstrafe zur Geldstrafe umwandeln wollte, dies hätte laut dem Richter nicht gegeben.
Also ich habe eine vernünftige Rechtsberatung von den richtigen Personen bekommen.
Ah ja...das hast Du!!!!
Ah ja, wo der Richter fragte, was ich von dieser Verhandlung erwarte, habe ich natürlich Freispruch erwähnt
Humor hast Du !
Sonst war der Beschluss nicht rechtskräftig, da dort etliche Fehler drin waren. Z.B. waren drei statt vier Kinder aufgelistet. Das hat natürlich mein Anwalt nicht gesehen. Wozu denn, wenn er sowieso sein Geld bekommen hätte.
Und jetzt ?????????
Kann natürlich sein das ich hier einiges Falsch sehe (ich kenne die Akten nicht)...aber ich denke Du wurdest einfach nur abgewickelt.